Beschluss:


Der Wirtschafts- und Tourismusausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die beigefügte Benutzungsordnung der Gemeinde Schönberg/Holstein für die Seebrücke am Schönberger Strand zu beschließen und zu erlassen.

 


Herr Widder führt in den Tagesordnungspunkt ein und erläutert den Hintergrund für das Verbot.

Frau Heintz fragt nach, wer ein Angelverbot auf der Seebrücke überprüfen soll.

Herr Widder erklärt, dass er sich bereits beim  Amt erkundigt hat. Es wird einen gemeinsamen Termin mit Polizei, Ordnungsamt, LKN und Fischereibehörde geben bei dem die Umsetzung besprochen werden wird. Tagsüber achtet der Seebrückenkapitän auf die Einhaltung.

Es schließt sich eine Diskussion über die Möglichkeiten der Überprüfung des Verbots an. Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die Gemeinde Hausrecht auf der Seebrücke hat und in diesem Falle auf jeden Fall die Polizei angerufen werden kann. Die Ordnungsbehörden müssen ganzjährig eingebunden werden.
Herr Hirt geht ebenfalls darauf ein, dass das Angeln auf der Seebrücke schon sehr lange Thema ist. Er lässt abstimmen.


Stimmberechtigte: 9

 

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen:

Enthaltungen:

Befangen: 0