¾     Bekanntgabe einer Eilentscheidung

 

Zur Durchführung von Straßenbauarbeiten an der Straße Freienfelder Weg wurde durch den Bürgermeister eine Eilentscheidung getroffen. Hierzu hat er einen Auftrag mit einer Angebotssumme von 1.176,87 EUR an die Firma G. Uhlmann Tiefbau GmbH erteilt. Diese wurde damit beauftragt, neue Bordsteine zu setzen.

 

¾     Sanierung des Radweges beim Ortsausgang Lutterbek in Richtung Prasdorf

 

Als Folge von Durchbrüchen der Baumwurzeln wurde die Asphaltdecke über eine Länge von rund 50 m beschädigt. Die Verkehrssicherheit ist hier nicht mehr gegeben. Da die jeweiligen Durchbrüche nahe beieinanderliegen, kommt eine Reparatur mittels Pflasterung nicht in Betracht.

 

Es ist daher darüber zu entscheiden, ob nur die beschädigten 50 m saniert werden sollen oder ob die Sanierungsmaßnahme den gesamten Bereich auf einer Länge von 100 m erfassen soll. Die Angelegenheit sollte im Haupt- und Finanzausschuss beraten werden. Für den Rest der Radwege würde sich nach Auffassung des Bürgermeisters eine Sanierung mit Pflastersteinen anbieten. Auch hierüber sollte wegen der Finanzwirksamkeit im Haupt- und Finanzausschuss entschieden werden.

 

¾     Baugebiet

 

Der Bürgermeister führt aus, dass der Erschließungsvertrag für das Gebiet des Bebauungsplanes notariell beurkundet wurde. Es ist nun Aufgabe des Erschließungsträgers, die notwendigen Erschließungsmaßnahmen nach Maßgabe dieses Erschließungsvertrages auszuführen.

 

Er erläutert zudem, dass nach der Inkraftsetzung des Bebauungsplanes durch dessen Bekanntmachung nun für die Grundstückseigentümer die Möglichkeit besteht, die von dessen Geltungsbereich erfassten Grundstücke im Rahmen der bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Möglichkeiten zu bebauen. Da es sich um einen sogenannten „Angebotsplan“ handelt, besteht indes hierzu keine rechtliche Verpflichtung.

 

Erfahrungsgemäß wird die Bebauung der einzelnen Grundstücke jedoch erst dann beginnen, nachdem ein wesentlicher Teil der Erschließungsanlagen hergestellt sein wird.

 

Darüber hinaus erläutert der Bürgermeister, dass die Ausgleichsfläche (erst) mit Beginn der Erschließungsarbeiten zur Verfügung stehen muss. Dies ist auch folgerichtig, da erst mit dem Beginn der Erschließung durch Baumaßnahmen ein Eingriff in die Natur erfolgt, der mit der Ausgleichsfläche kompensiert werden soll.

 

¾     Sachstand zur Hagener Au

 

Eingangs berichtet der Bürgermeister, dass am 18.04.2023 um 19:30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus eine Informationsveranstaltung stattgefunden hat. Diese drehte sich um das Thema der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Seit der Vorstellung des Planungsstandes durch Jan Brencher gibt es nichts Neues zu berichten.

 

Der Bürgermeister erläutert, dass der Gewässerunterhaltungsverband „Selenter See“ für die Hagener Au zuständig ist. Dieser ist daher auch der Auftraggeber für Maßnahmen, welche der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie dienen. Grundlage des vorgestellten Planungsstandes sind die Planungsgespräche vom 12.08.2019 und vom 23.03.2021.

 

Er berichtet, dass beim Unterstrom der Mühle der vorhandene Kolk teilweise verlandet und mit Schilf bewachsen ist. Die letzte Räumung der Randbereiche erfolgte vor etwa 4 bis 5 Jahren. Der Kolk soll vermessen werden, um zu überprüfen, ob die Verlandung negative Auswirkungen auf den Abfluss des Hochwassers haben könnte.

 

Im Planungsgespräch vom 23.03.2021 wurde das Vermessungsergebnis des Kolks bekannt gegeben. Die hydraulische Berechnung hat ergeben, dass eine Räumung des Kolks nur einen geringen Effekt auf den Abfluss des Hochwassers hätte. Im Rahmen des Planungsgesprächs hatte der Bürgermeister darauf hingewiesen, dass eine voranschreitende Verlandung innerhalb des Schilfes zu einer Erhöhung der Sohle und somit zu höheren Hochwassersständen führt.

 

Weiterhin wurde durch ihn auf das Erfordernis hingewiesen, dass Unterhaltungsmaßnahmen auch im weiteren Verlauf stromabwärts erfolgen müssten.

 

Die Aussage des Planers, dass die Durchlasswerke maßgeblich für die Hochwasserstände sind und die Vegetation nur einen untergeordneten Effekt hat, sollte durch eine zusätzliche hydraulische Planung belegt werden.

 

Daher sollten folgende Maßnahmen untersucht werden: Aufweitung von Brücken, Entfernung von Vegetation und Anlage von Flutmulden.

 

Hinsichtlich des Hochwasserschutzes wird auf die Vorschläge des Planers im Rahmen der Informationsveranstaltung verwiesen. Diese Maßnahmen beziehen sich auf Hindernisse wie Bäume, Sträucher und Äste, die zu einem Rückstau der Hagener Au führen, so dass der Abfluss nicht mehr gewährleistet ist.

 

Für die Beseitigung derartiger Hindernisse im Gewässerprofil (Bäume, Sträucher, Äste, Ablagerungen der Sohle) ist der Gewässerunterhaltungsverband „Selenter See“, bei dem die Gemeinde Lutterbek Mitglied ist, zuständig.

 

Zusammen mit den Anliegern an dem Gewässer müssen Lösungsansätze aufgezeigt werden, um entsprechende Gewässerunterhaltungsmaßnahmen durchführen zu können.

 

Sollten Durchlässe sowie Brückenbauwerke aufgrund eines zu geringen Querschnitts zu einem Rückstau führen, ist der jeweilige Träger der Baulast bzw. Grundstückseigentümer hierfür verantwortlich.

 

Die Durchführung von baulichen Maßnahmen gegen Hochwasser ist nicht die gesetzliche Aufgabe des Gewässerunterhaltungsverbandes. Derartige Maßnahmen obliegen den jeweiligen Grundstückseigentümern, also der Gemeinde und den Privatpersonen.

 

¾     Sprotten-Flotte

 

Der Vertrag zwischen der Kiel Region GmbH und der Gemeinde Lutterbek wurde unterzeichnet. Die Gemeinde sieht es als ihre öffentliche Aufgabe an, einen Beitrag zur schadstoffarmen Mobilität zu leisten. Daher trägt die Gemeinde in den Jahren 2023 bis 2026 jährlich die Finanzlast für Zuschüsse in Höhe von 1.250,00 EUR. Durch eine Förderung des Landes, die mit Bescheid vom 17.04.2023 bewilligt wurde, trägt dieses eine Finanzlast in Höhe von 72,09 %. Die Gemeinde wird für die Herrichtung des Standortes am Dorfteich noch rund 120,00 EUR aufbringen müssen.

 

¾     Überdachung der Terrasse des Dorfgemeinschaftshauses

 

Die Baumaßnahme ist nahezu abgeschlossen. Die Lieferung und Montage der letzten Bauteile wird in der 34. Kalenderwoche erfolgen. Die Fördermittel (GAK) wurden bewilligt. Den Gesamtkosten in Höhe von brutto 12.000,00 EUR steht eine Förderung in Höhe von 9.600,00 EUR (80 %) gegenüber. Der gemeindliche Eigenanteil beläuft sich auf 2.400,00 EUR (20 %). Eine Abschlagszahlung in Höhe von 10.000,00 EUR auf die Fördermittel ist erfolgt. Für die nun noch erforderliche Verbreiterung der Terrasse und den Anschluss an die vorhandene Drainage werden noch Kosten in Höhe von rund 280,00 EUR anfallen. Die Baumaßnahme vermittelt nach Auffassung des Bürgermeisters architektonisch einen gefälligen Eindruck und wird zur Optimierung der Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses einen guten Beitrag leisten.

 

¾     Weitere bauliche Maßnahmen

 

In absehbarer Zeit werden folgende bauliche Maßnahmen durchgeführt werden müssen:

 

  • Erhöhung von 6 Bordsteinen in der Straße Freienfelder Weg (in Höhe der Hausnummer 4). Bei Regen läuft Wasser von der Straße durch den Carport an die Hauswand.

 

  • Erneuerung der Entwässerungsleitung in der Straße Ümlop gegenüber der Wassermühle. Bei längeren Niederschlägen drückt hier Wasser aus dem Boden und läuft zum Teil vor den Eingangsbereich beider Wohnungen. Eine Reparatur ist nicht möglich, da die vorhandene Leitung hinsichtlich ihres Materials in einem sehr schlechten Zustand ist.

 

Diese baulichen Maßnahmen sollten zur weiteren Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen werden.