Beschluss:

 

Nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss weist die Gemeindevertretung den zulässigen Einspruch gegen die im Nachrückverfahren erfolgte Wahl des Listenbewerbers Gerd Grimm (GfL) als unbegründet zurück.


Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0