Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss fasst folgenden Grundsatzbeschluss über die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 39:

-          Grundlage sind die vorgestellten Pläne (mit Änderung der falschen Angaben wie Geschossigkeit –2- und die Gebäudehöhe –Mittelwert- in der Hafenstraße)

-          Die Einfahrt der Tiefgarage ist auf Straßenhöhe anzupassen

-          Für das Mischgebiet sollen gem. BauNVO bestimmte Gewerbe als Festsetzung ausgeschlossen werden

-          Die Höhe der Gebäude ist auf Gebäudehöhe und nicht auf Firsthöhe festzulegen

-          Die Berechnung der GFZ und GRZ ist vorzulegen

-          Der Stellplatznachweis mit 2 Stellplätze pro Wohneinheit ist vorzulegen

 

Die Ergebnisse aus der Beratung zu diesem Tagesordnungsunkt werden als Grundlage für Festsetzungen im folgenden Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 39 mit einfließen.


Herr Stübinger erläutert anhand einer Präsentation die Ergebnisse der Gutachten über die schalltechnische Untersuchung, Artenschutzbericht, Altlasten und die dadurch veränderte Planung.

 

Als Hinweis ist festzuhalten, dass in den Planzeichnungen fälschlicherweise für die Wohnhäuser an der Hafenstraße eine 3-Geschossigkeit ausgewiesen war und die Firsthöhe des Hauses Hafenstraße 5 angenommen wurde. Richtig ist, dass eine 2-Geschossigkeit und eine Gebäudehöhe als Mittelwert der Häuser Hafenstraße 5 und 9 festgesetzt wird.

 

Die Vorsitzende beantragt eine Sitzungsunterbrechung, damit die Einwohner Fragen zum B 39 stellen können.

 

 

Stimmberechtigte:

11

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Die Sitzung wird in der Zeit von 20.55 Uhr bis 21.30 Uhr unterbrochen.

 

Während der Sitzungsunterbrechung werden von den Einwohnern zahlreiche Fragen gestellt, die von Herrn Stübinger und dem Planer Herrn Kühle ausreichend beantwortet werden.


Stimmberechtigte:

11

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

Befangen: 0