Sitzung: 25.07.2023 Gemeindevertretung
Beschluss:
- Der Bürgermeister wird beauftragt, Beweismittel zusammenzutragen, die als Beleg für eine Schlechtleistung geeignet sind.
- Die Amtsverwaltung wird gebeten, die Pächter auf der Grundlage der zu sammelnden Beweismittel abzumahnen.
- Erfolgt keine Verhaltensänderung auf Seiten der Verpflichteten, ist ein externes Dienstleistungsunternehmen mit der Erbringung der Reinigungsleistungen zu beauftragen.
- Die Pächter sind auf Schadensersatz für die durch die Inanspruchnahme des externen Dienstleistungsunternehmens entstehenden Kosten in Anspruch zu nehmen.
Stimmberechtigte: |
10 |
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Ja-Stimmen: 10 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |