Beschluss:

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, Beweismittel zusammenzutragen, die als Beleg für eine Schlechtleistung geeignet sind.

 

  1. Die Amtsverwaltung wird gebeten, die Pächter auf der Grundlage der zu sammelnden Beweismittel abzumahnen.

 

  1. Erfolgt keine Verhaltensänderung auf Seiten der Verpflichteten, ist ein externes Dienstleistungsunternehmen mit der Erbringung der Reinigungsleistungen zu beauftragen.

 

  1. Die Pächter sind auf Schadensersatz für die durch die Inanspruchnahme des externen Dienstleistungsunternehmens entstehenden Kosten in Anspruch zu nehmen.

Stimmberechtigte:

10

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0