Beschluss:

Der HFA empfiehlt, dass der Bürgermeister den Architekten mit der Bauantragsstellung und der damit zusammenhängenden weiteren Planung zu beauftragen. Und ebenfalls die notwendigen Fachplaner auszusuchen und mit den weiteren Planungen zu beauftragen.

 


Der Vorsitzende stellt den Sachverhalt dar und teilt insbesondere folgendes mit:

Der Ausschussvorsitzende und der Kämmerer des Amtes Probstei Herr Mirko Hirsch haben die Finanzierbarkeit des Neubaus erörtert.

Herr Hirsch gab an, dass die Kreditaufnahme durch Grundstücksverkäufe reduziert werden sollten.

Es ist festzustellen, dass der Neubau des Feuerwehrgerätehauses als finanzierbar einzuschätzen ist.

Um eine möglichst genaue Kostenkalkulation durchzuführen, ist es erforderlich, dass die Fachplaner beauftragt werden. Ferner ist die Beauftragung der Fachplaner auch für die Bauantragsstellung erforderlich.

Der F-Plan wurde vom Innenministerium genehmigt, die Bauantragsstellung ist ab sofort möglich.

 


Stimmberechtigte: 4

 

Ja-Stimmen: 4

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0