Beschlüsse:

 

1.    Die Fremdenverkehrsabgabe ist mit Wirkung ab dem 01.01.2011 neu festzusetzen. Dabei sind folgende Maßgaben zu berücksichtigen:

 

a)    Der Deckungsgrad für die Aufwendungen für die Fremdenverkehrswerbung (§ 10 Abs. 5 Satz 1 KAG) soll 55 % betragen. Die nicht durch die Kurabgabe gedeckten Kosten der Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen (§ 10 Abs. 1 Satz 2 KAG) finden keine Berücksichtigung.

 

b)    Die für die einzelnen Gruppen von Abgabepflichtigen anzusetzenden Vorteilsstufen werden in der Fassung der beigefügten Anlage festgestellt (Vorschlag der Amtsverwaltung unter Berücksichtigung der  Änderungsvorschläge der CDU-Fraktion vom 10.09.2010 in der Fassung der Anlage zur Vorlage SCHÖN/BV/150/2010/2).

 

c)    Die Satzung zur Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe ist entsprechend neu zu fassen.

 

2.    Die Kurabgabe und die Strandbenutzungsgebühr sind mit Wirkung vom 01.01.2011 wie folgt zu ändern:

 

a)    Die allgemeine Kurabgabe für die Hauptsaison gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 KurAbgSa ist von bisher 2,00 EUR auf 2,20 EUR anzuheben.

 

b)    Die allgemeine Kurabgabe für die Vor- und Nachsaison gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 und 3 KurAbgSa ist von bisher 1,00 EUR auf 1,10 EUR anzuheben.

 

c)    Die Hauptsaison wird auf den Zeitraum vom 01.05. bis 30.09. des Jahres festgesetzt; die Vor- und Nachsaison verkürzt sich entsprechend.

 

d)    Die Kurabgabesatzung ist entsprechend zu ändern.

 

3.    Die Entgelte für die Vermietung von Strandkörben sind mit Wirkung vom 01.01.2011 wie folgt zu ändern:

 

a)    Der Tarif für den Tageskorb steigt von 6,00 EUR täglich auf 6,50 EUR täglich. Die Tarife für den Mittagskorb und den Wochenkorb sind entsprechend anzupassen. Der Tarif für den Saisonkorb steigt von 180,00 EUR pro Saison auf 200,00 EUR pro Saison.

 

b)    Die Tarife für den Urlaubskorb und den Last-Minute-Korb sind ersatzlos zu streichen.

 

c)    Die Entgeltordnung ist entsprechend zu ändern.

 


Der Bürgermeister gibt zunächst einleitende Hinweise zur Haushaltssituation und erinnert hierzu auch an seine Ausführungen im Haupt- und Finanzausschuss. Er erläutert ausführlich die Vorlage und verweist auf die umfangreichen Vorberatungen im Haupt- und Finanzausschuss und im Wirtschaftsausschuss. Er berichtet, dass der Wirtschaftsausschuss sich einstimmig für eine Beschlussempfehlung an die Gemeindevertretung ausgesprochen habe.

 

Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgende


Stimmberechtigte:

16

Ja-Stimmen: 16

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0