Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ausweisung eines Wohnbaugebietes nördlich der Straße Kaiserkoppel zu fassen. Der Geltungsbereich soll ca. eine Baureihe nördlich der Anbindung an den Kortenthumredder enden.


Ausschussvorsitzender Schabel begrüßt Herrn Stoltenberg und Herrn Kühle zu den nächsten beiden Tagesordnungspunkten. Herr Bürgermeister Lamp verlässt wegen der Besorgnis der Befangenheit den Raum.

 

Ausschussvorsitzender Schabel erklärt sodann, dass die Fa. Stoltenberg eine Fläche nördlich der Straße Kaiserkoppel erworben hat, um dort ein weiteres Baugebiet zu erschließen. Herr Stoltenberg erläutert daraufhin seinen Antrag auf Durchführung eines Bauleitplanverfahrens zur Erschließung von 12 bis 14 Grundstücken nördlich des Baugebietes Kaiserkoppel. Schon bei der Erschließung des vorhandenen Baugebietes wurde angedacht, dass langfristig eine Erweiterung in nördlicher Richtung erfolgen könnte. Die Ver- und Entsorgungsleitungen wurden dementsprechend bereits vorgehalten.

 

Ausschussvorsitzender Schabel zeigt zunächst anhand des festgestellten Landschaftsplanes, dass die in Aussicht genommene Fläche bereits naturschutzfachlich untersucht wurde und dementsprechend zur langfristigen wohnbaulichen Erweiterung des Ortes geeignet ist. Der Landschaftsplan weist dabei die gesamte Koppel als Wohnbauentwicklungsfläche aus. Zunächst ist jedoch nur eine kleine Teilfläche für die wohnbauliche Erweiterung vorgesehen.

 

Ausschussvorsitzender Schabel erklärt weiter, dass der Flächennutzungsplan die Fläche noch als landwirtschaftliche Fläche ausweist, so dass dieser Plan zunächst geändert werden muss. Es würde sich dabei anbieten, wie im Landschaftsplan bereits vorgesehen, die gesamte Koppel als Wohnbaufläche auszuweisen, damit bei der nächsten Erweiterung der Flächennutzungsplan nicht mehr geändert werden muss. Herr Griesbach erklärt hierzu, dass der neue Landesentwicklungsplan in Kürze Rechtskraft erlangen wird und dabei auch eine Begrenzung der wohnbaulichen Entwicklung der Gemeinden enthalten wird. Diese Begrenzung wird voraussichtlich 10 % der Wohneinheiten des Standes vom 31.12.2009 betragen. Der Landesentwicklungsplan soll für die nächsten 15 Jahre gelten. Wenn der Flächennutzungsplan bereits die gesamte Koppel als Wohnbaufläche darstellen soll, würde es aller Voraussicht nach keine Zustimmung von der Landesplanungsbehörde geben, weil der künftige Entwicklungsrahmen der Gemeinde bei einer Umsetzung der gesamten Fläche sicher überschritten würde. Herr Kühle bestätigt die Ausführungen von Herrn Griesbach. Ausschussvorsitzender Schabel macht daraufhin den Vorschlag, die Wohnbaufläche ungefähr bis zur Anbindung der landwirtschaftlichen Fläche an den Kortenthumredder auszuweisen, wobei nördlich der Anbindung noch eine Baureihe möglich sein sollte. Damit würde zumindest eine zweite Erweiterung ohne Änderung des Flächennutzungsplanes möglich sein.

 

Nach weiterer Aussprache fasst der Ausschuss folgenden Beschluss:    


Stimmberechtigte:  5

 

Ja-Stimmen:           5

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0