Bürgermeister Herr Gafert verweist zunächst auf ein Schreiben aus 1995, welches ursächlich für die Eintragungen im B-Plan war. Des weiteren erläutert er eingehend den Sachstand, insbesondere geht er dabei auf das Schreiben der Denkmalpflege vom 04.08.2010 ein.

Im Zuge der sich anschließenden Diskussion, auch über die Folgen der Eintragungen ins Denkmalbuch, besteht Einigkeit darüber,  die Inhalte des Schreibens vom 04.08.2010 seitens des Landesamtes für Denkmalpflege Schleswig-Holstein zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Es ergeht kein gesonderter Beschluss.