Beschluss:    Die Gemeindevertretung wählt Herrn Dr. Rüdiger Penthin zum 2. Stellv. Bürgervorsteher.


Das gebundene Vorschlagsrecht ist beantragt.

 

Frau Bürgervorsteherin Nebendahl bittet um Wahlvorschläge.

 

Vorgeschlagen wird Herr Dr. Rüdiger Penthin. Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.

 

Da geheime Wahl nicht beantragt wird, erfolgt die Abstimmung offen mit Handzeichen.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden

 


Stimmberechtigte:

24

Ja-Stimmen: 23

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

Befangen: 0

 

Frau Bürgervorsteherin Nebendahl stellt fest, dass damit Herr Dr. Penthin zum 2. Stellv. Bürgervorsteher gewählt worden ist. Sie verpflichtet Herrn Dr. Penthin gemäß § 33 Abs. 5 der Gemeindeordnung per Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung seiner Obliegenheiten und führt ihn damit in seine Tätigkeit ein.