Zunächst erläutert Bgm. Peters den derzeitigen Sachstand. Herr Hirsch macht weiterführende Erläuterungen. Vor etwa zehn Jahren wurde ein Vertrag zwischen dem AZV und den Verbandsgemeinden geschlossen, der die Zahlung eines Wertausgleiches des AZV für die durch die Gemeinden finanzierten und dem AZV übertragenen Regenwasseranlagen vorsieht. Die Gemeinde Lutterbek konnte demnach mit einem Vermögensauszahlungsanspruch rechnen, der nach Verrechnung der zuzahlenden Straßenentwässerungsentgelte sowie der Regenwassergebühren für öffentliche Flächen mit etwa 150.000 – 170.000 € beziffert werden kann.

Dieser Vertrag ist jedoch nicht wirksam geworden, da die Kommunalaufsicht die erforderliche Genehmigung nicht erteilt hat. Es war stets beabsichtigt, diesen Vertrag entsprechend zu überarbeiten, um so eine Wirksamkeit zu erreichen.

Durch die Umstellung der Buchführung von der Kameralistik auf die kaufmännische Buchführung im Jahr 2006 hat sich die finanzielle Lage beim AZV sehr verschärft. Die Abschreibungen mussten dem Handelsrecht angepasst werden, was rückwirkend zu wesentlich höheren Abschreibungen geführt hat. Da eine Gebührenfähigkeit für den zurückliegenden Zeitraum nicht mehr gegeben ist, führte dieses zwangsläufig zur Ausweisung von Verlusten.

Bis heute liegen lediglich die Jahresabschlüsse der Jahre 2006 und 2007 vor. Die Bilanz des Jahres 2007 weist eine negative allgemeine Rücklage von etwa 2 Mio € aus. Gleichzeitig ist kein Stammkapital ausgewiesen, was rechtlich nicht zulässig ist.

Die Jahresabschlüsse 2006 und 2007 weisen Verluste aus. Da kein Eigenkapital vorhanden ist, müssen diese Verluste der Satzung entsprechend von den Verbandsgemeinden der Einwohnerzahl entsprechend ausgeglichen werden.

 

Zusammenfassend kann berichtet werden, dass die Gemeinde Lutterbek mit einem Wertausgleich mangels Rechtsanspruch und mangels vorhandener finanzieller Mittel nicht rechnen kann. Gleichzeitig müssen die Verluste der Jahre 2006 und 2007 ausgeglichen werden. Die Abschlüsse 2008 und 2009 stehen noch aus, lassen aber wiederum Verluste erwarten.

 

Stammkapital muss eingebracht werden. Die Höhe wird seitens der Kommunalaufsicht mit 500.000 € toleriert, wenn gleich der Wirtschaftsprüfer des AZV ein Stammkapital von 1 Mio € für angemessen hält. Die Stammkapitaleinlage wird voraussichtlich über einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren erfolgen können.

Darüber hinaus sind Straßenentwässerungsentgelte und Regenwassergebühren für zurückliegende Jahre nachzuzahlen.

 

Fazit: Die beschriebenen Sachverhalte führen mit sehr großer Wahrscheinlichkeit im erheblichen Maße zu einer Belastung des Haushaltes und erhöhen das strukturelle Defizit weiter.

 

Bgm. Peters kündigt an, dass das Thema „AZV“ auf die Tagesordnung der nächsten Gemeindevertretersitzung kommt.