Herr Willms beginnt seine Ausführungen mit einigen allgemeinen Anmerkungen vorweg. Auf Initiative der Herren Klindt und Stoltenberg wurde eine Unterschriftenaktion im Ort durchgeführt. Mit dem entsprechenden Anschreiben soll ein Bürgerbegehren angestrebt werden.

Herr Willms weist darauf hin, dass derzeit kein Bauantrag vorliegt. Die beabsichtige Anlage stellt baurechtlich ein privilegiertes Bauvorhaben dar. Somit ist ein rechtlicher Rahmen zur Verhinderung des Bauvorhabens seitens der Gemeinde nicht vorhanden. Entsprechend wäre hier auch ein Bürgerbegehren rechtlich nicht zulässig, da es an dem Selbstbestimmungsrecht der Gemeinde fehlt.

Aus seiner Sicht wäre höchstens eine Verhinderungsplanung zulässig. Die Gemeinde setzt sich in diesem Fall aber einer möglichen Schadensersatzpflicht aus.

 

Fakt ist, dass derzeit lediglich eine Absichtserklärung der Fam. Mönkemeier vorliegt. Mangels vorliegen eines konkreten Bauantrages und damit verbunden konkreter Planungsunterlagen kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine weitere Bürgerbeteiligung erfolgen.

 

Herr Brockmann sieht eine Verunsicherung bzw. Unzufriedenheit der Bevölkerung aufgrund des mangelnden Informationsflusses seitens des Anlagenbetreibers. Ebenfalls erwartet Herr Brockmann, dass die Gemeinde frühzeitig in die Vorplanungen einbezogen wird.

 

Herr Willms stellt ausdrücklich klar, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Fraktionen von Befürwortern und Gegnern gibt. Für eine weiterführende Diskussion, die dann auch gemeindeübergreifend geführt werden muss, sind konkrete Informationen über den derzeitigen Planungstand erwünscht.

 

Aufgrund des sehr großen Bürgerinteresses werden auch weitere Anfragen aus der Einwohnerschaft zugelassen. Herr Klindt als einer der Initiatoren der Unterschriftenaktion bittet den Ausschussvorsitzenden um Verlesung des gesamten Anschreibens. Es geht Herrn Klindt inhaltlich um die Darlegung, dass eine Vielzahl der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Lutterbek keine Biogasanlage im Gemeindegebiet erwünschen würden. Es soll ein Gespräch mit dem potentiellen Anlagenbetreiber gesucht werden. Den Beteiligten sei dabei durchaus klar, dass baurechtliche Eingriffsmöglichkeiten nicht gegeben sind.

 

Herr Woltmann bemängelt, dass die Planungsunterlagen der Einwohnerversammlung vom Frühjahr ihm bis heute nicht vorliegen würden. Bgm. Peters entgegnet, dass die Unterlagen der Gemeinde unmittelbar nach der Veranstaltung per e-Mail zur Verfügung gestellt wurden und bei ihm abgerufen werden können.

 

Bgm. Peters informiert, dass ein Planungsbüro erst jetzt beauftragt worden ist. Die Größe des Bauvorhabens wird so sein, dass es sich um ein privilegiertes Bauvorhaben handelt. Es werden keine Planungsunterlagen vorenthalten, auch wenn aller Anschein nach in der Bevölkerung der Eindruck so entstanden ist.

 

Herr Brockmann kritisiert die Politik der Landesregierung, die es versäumt hat, einen Regionalplan zum Bau von Biogasanlagen zu erstellen.

 

Herr Willms macht nochmal deutlich, dass die heutige Diskussion nur der Klarstellung dient: Wo stehen wir heute; wie ist der derzeitige Planungsstand.

 

Aus der Bevölkerung heraus wird bemängelt, dass der Gemeinde keine weiteren Informationen vorliegen. Der anwesende potentielle Anlagenbetreiber, Herr Wolf Mönkemeier, wird gebeten weiterführende Auskünfte zu erteilen.

 

Herr Mönkemeier bedankt sich für die Gelegenheit, den Ausschussmitgliedern und der Bevölkerung den derzeitigen Planungsstand und das Bauvorhaben grundsätzlich erläutern zu dürfen.

Ein entsprechender Planungsauftrag ist seit Kurzem in Auftrag gegeben. Die Planer sind gerade dabei die entsprechenden Unterlagen für einen Bauantrag zusammenzustellen. Mit dem Einreichen des Bauantrages ist in zwei bis drei Monaten zu rechnen.

Herr Mönkemeier bedauert ausdrücklich, dass der geplante Bau der Biogasanlage zu einem Unfrieden im Dorf geführt hat. Aus seiner Sicht heraus hat die Unterschriftenaktion zu einer Verschärfung der Situation beigetragen.

Er selbst wird das Projekt weiterverfolgen, solange keine persönlichen Nachteile für die „Lutterbeker“ entstehen. Sollten Nachteile entstehen, wird er sehr sorgsam damit umgehen.

 

Den Standort der geplanten Biogasanlage hält Herr Mönkemeier für nahezu ideal. Er liege außerhalb des Dorfes und durch den Maistransport werden keine Gemeindestraßen beansprucht.

Die Lutterbeker Bevölkerung könnte durchaus von der Biogasanlage durch die Nutzung der erzeugten Wärme profitieren. Herr Mönkemeier könnte sich eine Betreibergesellschaft vorstellen, die ein Fernwärmenetz aufbaut.

 

Abschließend bedankt sich der Ausschussvorsitzende für die näheren Erläuterungen, die rege, aber durchaus sachliche Auseinandersetzung sowie für die Diskussionsbeiträge. Die noch offenen Fragen aus der Einwohnerfragestunde werden beantwortet.

Gleichzeitig kündigt Herr Willms eine Einwohnerversammlung an, sobald der Gemeinde konkrete Planungsunterlagen vorliegen.