Die vom Ausschuss genehmigte Anlage von temporären Laichgewässern in der für den Ausgleich vorgesehenen Fläche soll von der Stiftung Naturschutz des Landes Schleswig Holstein federführend begleitet werden. Es ist abgesprochen, vor Umsetzung der Maßnahme eine Begehung mit den Ausschussmitgliedern durchzuführen.