Sitzung: 12.06.2023 Gemeindevertretung
Herr Bürgermeister Schlabritz verpflichtet
die anwesende Gemeindevertreterin und die Gemeindevertreter gemäß § 33 Absatz 5
der Gemeindeordnung per Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung ihrer
Obliegenheiten und führt sie damit in ihre Tätigkeit ein.