Sitzung: 14.06.2023 Gemeindevertretung
Frau Bürgermeisterin Mews verpflichtet die
Gemeindevertreterinnen und die Gemeindevertreter per Handschlag gem. § 33 Abs.
5 GO zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten und führt sie in ihr Amt
ein.
Sitzung: 14.06.2023 Gemeindevertretung
Frau Bürgermeisterin Mews verpflichtet die
Gemeindevertreterinnen und die Gemeindevertreter per Handschlag gem. § 33 Abs.
5 GO zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten und führt sie in ihr Amt
ein.