Herr Petermann erklärt, KfW 432 sei auch  ein Förderprogramm des Bundes.

Die Gemeinde hat Förderanträge für die B-Pläne 41und 47 gestellt.

KfW hat eine kleine Änderung im Bereich der Parkstraße empfohlen, das Amt ist dieser Empfehlung bereits nachgekommen.

Aus Sicht von Herrn Petermann macht ein gemeindliches Energiekonzept, gerade im Bereich B-Plan 46, erst dann Sinn, wenn bereits eine genaue Planung vorliegt aus der hervorgeht, wie viele Wohneinheiten geplant seien und wie diese sich aufteilen (Unterscheidung zwischen Ein- und Mehrfamilienhäusern).

Ein Förderantrag sei auch jetzt schon möglich, aber nicht zielführend.

 

Herr Meggle erkundigt sich nach einzuhaltenden Fristen.

Laut Herrn Petermann gäbe es zwar ein Budget, aber keine Fristsetzung. Weder beim Land noch beim Bund. Die Bearbeitungszeit läge derzeit bei ca. 6 Wochen. Herr Petermann empfiehlt der Gemeinde erst einen städtebaulichen Rohentwurf zu fertigen, er rechnet mit einer Planungsdauer von 1-2 Jahren, bevor das Energiekonzept erarbeitet werden sollte.

 

Aus seiner Sicht sei die Vernetzung verschiedenster Förderprogramme sinnvoll und bietet hierzu die Unterstützung zum Erstellen eines Wohnungsmarktprofil zu.