In der, als Anlage beigefügten  Präsentation geht er darauf ein, wie viele Zuzüge es im letzten Jahr gegeben hat und aus welchen Regionen diese erfolgten. Ebenso wird der aktuelle Baubestand betrachtet und dessen tatsächliche Nutzung.

Die Gemeinde müsse für die Zukunft die Fragen betrachten, an welcher Stelle so etwas Neues entstehen, in welcher/n Größe(n) und wer wird tätig. Es muss Einigkeit über die Gesamtgemeindliche Zukunftsstrategie herrschen.

Das Förderprogramm „Perspektive Wohnen“ biete verschiedene Fördermöglichkeiten, aber zuvor müssen die Förderrichtlinien erfüllt sein.

 

Den weiteren Vortrag übernimmt Herr Schäfer mit Hilfe einer weiteren Präsentation (siehe Anlage).

Er macht sehr deutlich, dass Wohnraumversorgung eine kommunale Aufgabe sei. Selbstverständlich können Bauträger zugelassen werden, aber das Angebot muss von Seiten der Kommune erfolgen.

Für Laboe wurde bereits in einigen Ortsteilen eine Mangellage ermittelt, es fehlen preisgünstiger und dem demographischen Wandel angepasster Wohnraum, der langfristig zur Verfügung steht.

 

Die Zuzüge von über 80 Jährigen habe zugenommen, die Möglichkeiten für junge Familien etwas zu mieten oder kaufen fehle, daher kippe das Mischverhältnis der sozialen Nutzung.

 

Die Steuerung der Daseinsvorsorge obliege der Gemeinde!

Nur zielgerichtete Lösungen werden diese Missstände beheben, betont Herr Schäfer ausdrücklich. Die neue Gemeindevertretung solle nach den Grundsätzen der Daseinsvorsorge arbeiten.

Eine Empfehlung ist es, nicht nur mit Bauleitplanung zu arbeiten, sondern auch ein Ortskernentwicklungskonzept zu erstellen, ein Leitbild zu kreieren und einen Baulandbeschluss zu fassen.

Positiv bewertet Herr Schäfer, das die Gemeinde ihr Vorkaufrecht im Gebiet des B-Plans 46 geltend gemacht hat. Wie das Gericht im Klageverfahren entscheidet bleibt abzuwarten.

Weitere Mittel, die einer Gemeinde zur Verfügung stünden um die Ziele zu erreichen seinen auch Partnerschaften bei der Ortskernentwicklung, z.B. mit Wohnungsbaugesellschaften, aber auch Konzeptvergaben, wie z.B. Mietpreisbindungen, funktioniert i.d.R. mit gemeinnützigen Trägern.

 

Die Förderangebote der IB SH greifen auch für die Städtebauplanung.

Herr Meggle dankt dem Vortragenden.

Auch Herr Voß spricht seinen Dank aus. Er empfindet die IB nicht nur als Geldgeber, sondern als guter Berater und Ideengeber. Auch der Kreis Plön sei ein guter Wegbeleiter und Berater zu diesem sensiblen Thema.

 

Aus der Bevölkerung kommt eine Frage zum Baulandmobilisierungsgesetz, die direkt von Herrn Schäfer beantwortet wird. Aus seiner Sicht sei dieses Gesetz eher für große Städte gedacht, eine Prüfung erfolge ohnehin durch die Kreisbaubehörde für alle hiesigen Vorhaben.