Sitzung: 01.06.2023 Gemeindevertretung
Herr Bürgermeister Schuster verpflichtet die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter per Handschlag gem. § 33 Abs. 5 GO zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten und führt sie in ihr Amt ein.
Sitzung: 01.06.2023 Gemeindevertretung
Herr Bürgermeister Schuster verpflichtet die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter per Handschlag gem. § 33 Abs. 5 GO zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten und führt sie in ihr Amt ein.