Sitzung: 01.06.2023 Gemeindevertretung
Bürgermeisterin Krohe verpflichtet die anwesenden gewählten Gemeindevertreter*innen per Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Aufgaben, gem § 33 GO
Sitzung: 01.06.2023 Gemeindevertretung
Bürgermeisterin Krohe verpflichtet die anwesenden gewählten Gemeindevertreter*innen per Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Aufgaben, gem § 33 GO