Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung der während des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros.

 

  1. Die Gemeindevertretung stimmt dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet „Am Ortsrand, südlich der Dorfstraße und westlich des Mühlenweg“ in der vorliegenden Fassung zu und bestimmt diesen zur erneuten Offenlegung. Die Begründung mit dem Umweltbericht und dem Fachbeitrag Artenschutz werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Die Planunterlagen sind erneut für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Unterlagen sind auch im Internet unter www.amt-probstei.de zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. Die Träger öffentlicher Belange sind erneut zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

 


Bürgermeister Hansen hat den Raum wegen der Besorgnis der Befangenheit verlassen. Herr Kleingarn leitet die Sitzung.

 

Herr Griesbach erklärt zunächst, dass eigentlich vorgesehen war, den Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan zu fassen. Aufgrund der Stellungnahme des Kreises Plön und einer Abstimmung mit der Campingplatzaufsicht musste der Bebauungsplan jedoch noch einmal inhaltlich geändert werden, sodass nun der Entwurf des Bebauungsplanes erneut beschlossen und zur erneuten Offenlegung bestimmt werden muss.

 

Herr Blank erläutert sodann die vorgenommenen Änderungen am Bebauungsplan. Insbesondere werden nun statt 10 Campinghäuser nur 9 Campinghäuser festgesetzt, damit für jedes Campinghaus dann ein Stellplatz zur Verfügung gestellt werden kann. Auch die Höhenfestsetzung wurde noch einmal angepasst, weil die Campinghäuser gemäß der Campingplatzverordnung nur eine maximale Höhe von 3,50 m, gemessen vom gewachsenen Boden, haben dürfen. Weiter erläutert Herr Blank die Abwägung der bisher vorgetragenen Anregungen zum Bebauungsplan. So hat die Landesplanungsbehörde zwar erklärt, dass der Planung keine Ziele der Raumordnung entgegenstehen, es wurde aber empfohlen, den Bebauungsplan auf einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan umzustellen. Dieser Anregung wird jedoch wegen des doch sehr kleinen Umfangs der Planung nicht gefolgt. Die rein touristische Nutzung des Campingplatzes wird durch den Bebauungsplan festgesetzt. Zeitintensiv war die Abarbeitung der Forderungen der Wasserbehörde des Kreises Plön zur Regenwasserbeseitigung. Letztlich konnte jedoch auch hier ein Einvernehmen mit der Wasserbehörde erreicht werden.

 

Fragen ergeben sich weder zu den neuen Planinhalten noch zu den Abwägungsvorschlägen der vorgetragenen Anregungen.

 

 


Stimmberechtigte:  7

 

Ja-Stimmen:           6

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 1