Herr Bürgermeister Mönkemeier bittet darum, etwaige Fragen oder Anregungen zu den Themen um den B-Plan 4 zu bündeln.

 

Frau Hanebuth erläutert, dass sie zahlreiche Fragen und diese auch im Vorwege zugesendet habe. Sie sei verwundert, dass 5 von 18 Tagesordnungspunkten nicht öffentlich behandelt würden, obwohl es sich nach ihrer Ansicht um weitreichende Entscheidungen für die Gemeinde handele.

 

Herr Mönkemeier verlässt wegen des Besorgnisses der Befangenheit den Sitzungsraum und übergibt den Vorsitz an Herrn Lamp.

 

Im Anschluss werden Fragen von Frau Hanebuth beantwortet. Amtsdirektor Körber erläutert, dass entgegen der Ansicht von Frau Hanebuth alle erforderlichen Unterlagen zum B-Plan Nr. 4 vorlägen. Auch die Genehmigung der Wasserbehörde liegt vor. Entgegen der vorgetragenen Ansicht reichte es auch aus, wenn die erforderliche Genehmigung im Vorwege in Aussicht gestellt würde. Außerdem sei die Gemeinde selbst nicht Erlaubnisnehmer, sondern der Abwasserzweckverband.

Für den Ausschluss der Öffentlichkeit sei nicht das Interesse der EinwohnerInnen maßgeblich, sondern die Regelungen des § 35 Gemeindeordnung. Es handelt sich hier um eine Vorschrift, wonach die Öffentlichkeit auszuschließen ist, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen vorlägen. Dies sei hier der Fall. So reichte es beim Wohl der Gemeinde aus, wenn schon die Möglichkeit einer Wohlgefährdung vorläge. Bei Auftragsvergaben ginge es um den Schutz des gesamten Verfahrens und bei Vertragsangelegenheiten ginge es um den Schutz privater aber auch gemeindlicher Interessen. Aus Sicht des Amtsdirektors bestehen keine Zweifel, dass die als nicht öffentlich bezeichneten Tagesordnungspunkte auch entsprechend behandelt werden müssen. Unbedeutend sei auch die Anzahl der Tagesordnungspunkte. Es müsse in jedem Einzelfall geprüft werden. Natürlich sei das Interesse der EinwohnerInnen nachvollziehbar, es ginge hier aber um rechtliche Erwägungen.

 

Hinsichtlich der Kita-Plätze ist festzustellen, dass derzeit alle Kinder versorgt sind. Bei der Größe des Baugebietes und der noch andauernden Zeit bis zur Fertigstellung kann derzeit nicht davon ausgegangen werden, dass quasi eine Überlastung entsteht, da bis dahin Kinder aus den Kita-Einrichtungen auch wieder ausscheiden werden. Gleiches gilt für die Versorgung mit Schulplätzen, für die auch der Schulverband Probstei West zuständig ist.

 

Auf weitere Nachfrage von Frau Hanebuth berichtet Herr Amtsdirektor Körber, dass entgegen dessen Ansicht die Nutzung als Ferienwohnung ausgeschlossen ist. Das ergibt sich unzweifelhaft aus dem Textteil des B-Plans. Dieser Textteil sei auch verbindlich.

 

Befürchtungen vor Lärm seien zwar nachvollziehbar, aber insoweit ausgeschlossen, als das zumutbare Grenzen nicht überschritten würden. Die Hinweise des LBV im Verfahren würden standardmäßig vorgetragen.

 

In Sachen Regenwasserentsorgung seien die Kapazitäten des Regenrückhaltebeckens geprüft worden. Schließlich sei auch die Genehmigung der zuständigen Wasserbehörde erteilt, so dass jedenfalls festgestellt werden kann, dass die Einhaltung der derzeitigen Regeln gesichert ist.

 

Abschließend verweist Herr Hammermann noch auf seine Hinweise zu den Abwägungsvorschlägen. Herr Amtsdirektor Körber erläutert, dass es Sache der Gemeindevertretung sei, die Abwägungen zu den Hinweisen aus den Beteiligungsverfahren zu beschließen. Er könne an dieser Stelle nichts vorwegnehmen. Es könne aber berichtet werden, dass die Abwägungsvorschläge in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde erarbeitet wurden.

 

Schlussendlich trägt Herr Wilms vor, dass man hinsichtlich der Fragen den Eindruck gewinnen könne, die Gemeinde ginge bei entsprechender Beschlussfassung des B-Plans erhebliche Risiken ein. Er fragt den Amtsdirektor, ob dies so sei. Herr Körber antwortet, dass er rechtliche Risiken nicht erkennen könne. Kaum ein B-Plan sei so akribisch und aufwändig vorbereitet und geprüft worden. Das Risiko bestünde eher darin, dass es der Gemeinde nicht gelänge, die neuen Mitbewohner in die Dorfgemeinschaft zu integrieren. Das sei aber auch eine Chance, wenn es z.B. darum ginge Mitglieder für die Freiwillige Feuerwehr zu gewinnen oder bedarfsgerechten Wohnraum zu schaffen.

 

Herr Lamp beendet die Einwohnerfragestunde. Herr Mönkemeier betritt wieder den Sitzungsraum.