Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, dass künftig in allen allgemeinen Wohngebieten der Ortslage von Stein, Ferienhäuser und Ferienwohnungen nur noch bis zu maximal 15 % der vorhandenen Wohnhäuser und Wohnungen zulässig sind.

 


Bürgermeister Dieterich erläutert den Sachverhalt.

 

Die Gemeinde Stein ist aufgrund der unmittelbaren Lage an der Ostsee ein äußerst beliebter Ort für Touristen und Zweitwohnungsbesitzer. In den letzten Jahren ist die Anzahl der ausschließlich als Ferienhaus, Ferienwohnung oder Zweitwohnung genutzten Häuser und Wohnungen sehr stark angestiegen.

 

Die Nutzung von Ferienhäusern und Ferienwohnungen ist insbesondere in den allgemeinen Wohngebieten gemäß § 4 der Baunutzungsverordnung nur ausnahmsweise zulässig. Der mit Abstand größte Teil der Ortslage von Stein ist im geltenden Flächennutzungsplan als allgemeines Wohngebiet dargestellt und auch in den meisten Bebauungsplänen als allgemeines Wohngebiet festgesetzt. In diesen Gebieten ist die Nutzung von Ferienhäusern und Ferienwohnungen also nur ausnahmsweise zulässig. Ausnahmsweise bedeutet, dass nur ein gewisser untergeordneter Teil der zum Dauerwohnen bestimmten Wohnhäuser und Wohnungen als Ferienhaus oder Ferienwohnung genutzt werden darf.

 

Um der laufend steigenden touristischen Nutzung der Wohnhäuser und Wohnungen in den allgemeinen Wohngebieten entgegenzuwirken, soll künftig ein maximal, prozentualer Anteil an Ferienhäusern und Ferienwohnungen in den allgemeinen Wohngebieten festgelegt werden.   

 

Bürgermeister Dieterich verliest den


Stimmberechtigte: 8

 

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0