Sitzung: 09.05.2023 Gemeindevertretung
Vorlage: FAHRE/BV/063/2023
Beschluss: Gemäß § 94 Abs. 3 GO beschließt die
Gemeindevertretung die vorliegende
Jahresrechnung 2022. Die entstandenen über- und außerplanmäßigen
Ausgaben in Höhe von insgesamt 20.182,12 € werden gem. § 82 Abs. 1 GO genehmigt.
Bürgermeister Schnoor gibt im Auftrag der abwesenden Ausschussvorsitzendin einen kurzen Einblick bezüglich des ausgeglichenen Jahreshaushalts 2022 ohne auffällige- oder außergewöhnliche Positionen. Die Aufstellung außer- und überplanmäßiger Ausgaben liegt vor, wurde geprüft und nachvollziehbar erläutert. Durch erhöhte Zuweisungen, Einnahmen und Verschiebungen von Ausgaben ergibt sich eine Abschlussverbesserung i.H.v 31.071,51 €. Der Stand Ende 2022 weist aus, dass während der Haushaltsplan 2022 eine Zuführung zur Rücklage i.H.v 4.600,00 € vorgesehen war, ergab die Jahresrechnung eine Zuführung i.H.v 36.777,64 €. Die Gemeinde Fahren hat 2022 keine Schulden die allgemeine Rücklage beträgt 115.643,55 €.
Stimmberechtigte: 5 |
|
||
Ja-Stimmen: 5 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |