Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Stakendorf über die Entschädigung der in der Gemeinde Stakendorf tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger mit der Änderung im § 6, dass für den Gerätewart bzw. die Gerätewartin sowie für den Jugendwart bzw. der Jugendwartin eine Aufwandsentschädigung in Höhe des Höchstsatzes der Entschädigungsrichtlinie gewährt wird.


Bürgermeister Hansen nimmt an der weiteren Sitzung teil und übernimmt die Leitung der Sitzung.  

 

Bürgermeister Hansen erläutert die 1. Änderung der Entschädigungssatzung für die Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie für die ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Stakendorf. Es geht dabei insbesondere um die Aufwandsentschädigung für den Gerätewart sowie den Jugendwart der Freiwilligen Feuerwehr, die Entschädigung des Bürgermeisters für die dienstliche Nutzung eines Wohnraumes sowie die dienstliche Nutzung des Telefons sowie um die Aufwandsentschädigung für die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter und die bürgerlichen Ausschussmitglieder. Die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter sowie die bürgerlichen Mitglieder der Ausschüsse haben bisher keine Aufwandsentschädigung bekommen, die Gemeindeordnung lässt das jedoch nicht mehr zu. Die vorliegende 1. Änderung der Entschädigungssatzung sieht nun eine Aufwandsentschädigung von 25 % des Höchstsatzes der entsprechenden Verordnung vor, wobei der Höchstsatz derzeit auf 35,-- € festgelegt ist. Für die Ausschussvorsitzenden und deren Vertreter wird demnach eine zusätzliche Entschädigung von 25 % des Höchstsatzes der Verordnung gewährt. Weiter sieht die 1. Änderung der Satzung vor, dass der Bürgermeister eine Pauschale von 240,-- € für die dienstliche Nutzung eines Wohnraumes und 180,-- € für die dienstliche Nutzung des Telefons bekommt. Für den Gerätewart und Jugendwart der Freiwilligen Feuerwehr sieht die Satzung eine Aufwandsentschädigung von 75 % des Höchstsatzes der Entschädigungsrichtlinie vor. Hier ist Bürgermeister Hansen der Auffassung, dass der Höchstsatz gezahlt werden sollte. Auch dieser wird den tatsächlichen Aufwand nicht decken, aber er trägt zumindest zu einer größeren Wertschätzung der Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr bei.


Stimmberechtigte:  7

 

Ja-Stimmen:           7

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 0