Der Bürgermeister erläutert ausführlich die Vorlage und verweist auf die Vorberatungen im Haupt- und Finanzausschuss.

 

Ausschussmitglied Mainz erklärt, dass die SPD dafür sei, die Stellplatzsteuer einzuführen, nicht zuletzt auch aus Gerechtigkeitsgründen im Blick auf die Zweitwohnungssteuer.

 

Ausschussmitglied Stoltenberg ist nicht dieser Ansicht. Seiner Auffassung nach geraten die Stellplatzbetreiber in Wettbewerbsnachteile, dies könnte zu Schwierigkeiten führen. Die Campingplätze haben den Ort seinerzeit hochgehalten als es andere Vermieter nicht gab. Die CDU-Fraktion sei mehrheitlich der Auffassung, dass man nicht Vorreiter einer Stellplatzsteuererhebung sein sollte. Die CDU werde die Einführung nicht mittragen.

 

Ausschussmitglied Cordts erklärt, dass sich die EIS-Fraktion für die Einführung ausspreche. Das einzige, was man sich vorhalten müsse sei, dass man erst dann darauf kommt, solche Einnahmen zu generieren, wenn die finanzielle Lage schlecht ist. Aus Gerechtigkeitsgründen im Blick auf die Zweitwohnungssteuer hätte man dies schon viel früher tun können. Wichtig sei, Einnahmen mit Augenmaß zu generieren. Dieses Augenmaß verliere man mit Einführung einer Stellplatzsteuer nicht.

 

Gemeindevertreterin Klein verweist auf die sog. „Giftliste“ der Landesregierung. Die Gemeinde sei gehalten, Einnahmen zu verbessern. Sie fragt sich, ob man nicht sogar in der Pflicht stehe, diese Steuer zu erheben. Sie erkundigt sich, ob dies so sei.

 

Der Bürgermeister erklärt, dass dies nicht der Fall sei, aber er gibt den Hinweis auf den Haushaltserlass und erklärt, dass man dann, wenn man Fehlbedarfszuweisungen erhalten will, bestimmte Einnahmemöglichkeiten ausgeschöpft haben müsse.

 

Für Gemeindevertreter Asbahr ergibt sich hier eine Wettbewerbsverzerrung. Im Moment habe im übrigen auch nur die Gemeinde Wendtorf einen entsprechenden Beschluss gefasst. Es gebe hier so viele Unwägbarkeiten, die es zu berücksichtigen gelte. Der Vergleich zur Zweitwohnungssteuer sei aus seiner Sicht nicht sachgerecht. Im Vergleich zu Wohnungen sei der Wertverlust bei Wohnwagen deutlich höher. Er könne nicht einsehen, dass hier die Gemeinde Schönberg wieder der „Vorreiter der Nation“ sein müsse. Im übrigen gebe es nur ein Grundsatzurteil und sonst keine weiteren Urteile dazu.

 

Ausschussmitglied Stoltenberg ergänzt, dass man hier auch über nicht unerhebliche Verwaltungskostenbeiträge für das Amt rede. Er spricht sich dafür aus abzuwarten, wie sich die Dinge entwickeln.

 

Der Bürgermeister erläutert, dass die unterschiedlichen Werte selbstverständlich auch bei der Bemessung des Beitrages eine Rolle spielen werden. Zu den Verwaltungskosten berichtet er, dass es hierbei um eine Pauschalgröße auf Basis von geschätzten Zeitanteilen und KGSt-Sätzen handelt. Bei der Kalkulation handelt es sich um den gewogenen Durchschnitt. Dies sei so mit dem Amtsdirektor besprochen.

 

Für Ausschussmitglied Derrik sind hier auch gar keine rechtlichen Unwägbarkeiten ersichtlich, denn das Recht auf Erhebung dieser Steuer sei mehrfach gerichtlich geklärt. Auf seine Bitte hin erläutert Amtsmitarbeiter Gerlach kurz die Kernpunkte der Rechtsprechung.

 

Ausschussmitglied Cordts schlägt vor, die Angelegenheit insgesamt und auch den Beitragssatz noch einmal in den Fraktionen zu beraten. Dies stößt auf allgemeine Zustimmung.