Zu diesem Tagesordnungspunkt wird eine Tischvorlage verteilt, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt wird.

 

Der Bürgermeister erläutert ausführlich die Vorlage und die Tischvorlage und verweist auch auf die Vorberatungen im Wirtschaftsausschuss. Er teilt mit, dass vorgesehen sei, am 23.09.2010 erneut im Wirtschaftsausschuss zu beraten.

 

Der Bürgermeister schlägt vor, sich zunächst mit der Fremdenverkehrsabgabe und danach mit der Kurabgabe zu befassen. Dieser Vorschlag stößt auf Zustimmung.

 

Der Bürgermeister erläutert, dass es bei der Fremdenverkehrsabgabe darum gehe, die Kosten für Leistungen über die Abgabe zu finanzieren. Dies solle von denjenigen geschehen, die Vorteile vom Tourismus haben bzw. haben könnten. Die umlagefähigen Kosten lagen bei der letzten Kalkulation bei 240.000 DM, also bei 123.200 €, jetzt liegen sie bei 185.200 €. In die Fremdenverkehrsabgabe können Kosten, die nicht über die Kurabgabe abgedeckt werden, ebenfalls eingerechnet werden. Er erläutert zur Kostendeckung, dass die Kosten in unterschiedlicher Höhe gedeckt werden können. Die Gemeinde könne max. 70 % der Kosten umlegen. Bisher betrug die Kostendeckung 55 %. Zum Beitragsmaßstab erläutert er, dass man die Beträge nach konkreten Umsätzen und Daten berechnen könne oder nach dem Realgrößenmaßstab. Außerdem sei ein Vorteilssatz festzulegen, der in etwa dem denkbaren Vorteil entspricht. Im vorliegenden Fall sei der Anteil der einzelnen Vorteilsgruppen im Lichte der aktuellen Rechtsprechung völlig neu festgelegt worden. Dies habe zur Folge, dass sich im Einzelfall eine erhebliche Mehrbelastung Einzelner ergeben könne. Außerdem würde die Beibehaltung des bisherigen Deckungsgrades eine etwa 50 %ige Mehrbelastung der Abgabepflichtigen bedeuten. Aus diesem Grunde habe die Verwaltung auf seine Bitte hin eine alternative Berechnung mit unterschiedlichen Deckungsgraden erarbeitet, die als Tischvorlage vorliegt.

 

Amtsmitarbeiter Gerlach erläutert ausführlich die in der Tischvorlage dargestellten Kalkulationsvarianten.

 

Ausschussmitglied Stoltenberg hält es für unglücklich, dass als Bemessungsgrundlage z. T. die Anzahl der Beschäftigten herangezogen wird. Damit werden seiner Auffassung nach diejenigen, die Arbeitsplätze schaffen, benachteiligt. Dies sei kontraproduktiv und hierüber sollte man noch einmal nachdenken. Auch bei den Ladengrößen habe er „Bauchschmerzen“, denn es gebe Ladengrößen, die einfach für bestimmte Betriebszweige erforderlich sind, z. B. für ein Bestattungsunternehmen. Dort sind ganz andere Flächen erforderlich als bei einem vergleichbaren Lebensmittelfachgeschäft. Solche Dinge sind seiner Auffassung nach noch feiner zu justieren, so dass er Nachbesserungsbedarf sieht, denn es werde doch sehr ungerecht in einigen Bereichen. Je grober das Raster, desto mehr fallen durch das Raster.

 

Amtsmitarbeiter Gerlach erläutert hierzu, dass die fünf Vorteilsgruppen rechtlich nicht angreifbar sind. Im übrigen war der Auftrag an die Verwaltung, ein Papier zu erarbeiten, das als Eckpunkt die Beibehaltung der Bemessungsgrundlagen hatte. Aber auch inhaltlich sieht er es nicht so, dass man hier den Faktor Arbeit belastet, denn das sei im Grunde ja auch der Kern der Abgabe. Die Bemessung auf Grundlage von Verkaufsflächen könne je nach Einzelfall durchaus individuell betrachtet werden.

 

Ausschussmitglied Meckel ist dafür, den Realgrößenmaßstab beizubehalten. Die Bemessung auf Grundlage von Verkaufsflächen hält er für sachgerecht, denn dieser sei auch individuell händelbar, wie Amtsmitarbeiter Gerlach erläuterte. Er habe allerdings noch einige Erklärungsbedürfnisse zu alten Kalkulation, denn auffällig sei, dass sich der Aufwand für Gaststätten und Campingplätze in der neuen Kalkulation deutlich reduzierter darstellt.

 

Amtsmitarbeiter Gerlach erklärt, dass die alte Kalkulation auf einem Satzungsentwurf aus den 70er Jahren beruhte. Hier liege jetzt eine neue Kalkulation vor, die die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt. Er berichtet, dass es nach dem alten Satzungsentwurf noch acht Stufen gab, jetzt seien es noch fünf.

 

Der Bürgermeister erläutert, dass die Verwaltung Durchschnittsgewinne ermittelt und diese mit einem Vorteilssatz multipliziert habe. Hierdurch ergebe sich eine bestimmte Relation. Die Vorteilsstruktur habe sich im Lichte der aktuellen Rechtsprechung ganz grundsätzlich verändert. Wichtig sei, sich für einen Maßstab zu entscheiden, der als Wahrscheinlichkeitsmaßstab rechtssicher ist und auch dem Gleichbehandlungsgrundsatz genügt. Seine Bitte sei, dass am heutigen Abend ein paar Eckpunkte genannt werden, die als Vorgabe für die weitere Arbeit der Verwaltung dienen.

 

Ausschussmitglied Petersen erkundigt sich, ob alle in Schönberg ansässigen Betriebe berücksichtigt in der Kalkulation worden seien oder diejenigen, die in Schönberg Abgaben zahlen.

 

Amtsmitarbeiter Gerlach erläutert, dass man alle diejenigen Betriebe berücksichtigt habe, die man aktuell im Bestand habe. Voraussetzung sei, dass die Tätigkeit im Gemeindegebiet ausgeübt wird.

 

Ausschussmitglied Petersen erkundigt sich ferner, wie flexibel man mit der Zuordnung der Vorteilssätze umgehen könne.

 

Amtsmitarbeiter Gerlach erläutert, dass es ein oberstes Recht des Satzungsgebers sei, die regionalen Verhältnisse im Lichte der Rechtsprechung angemessen zu berücksichtigen.

 

Der Bürgermeister ergänzt, dass man gewisse rechtssichere Gestaltungsmöglichkeiten habe, aber man müsse berücksichtigen, dass, wenn man an einem Punkt dreht auch alles andere angepasst werden müsse.

 

Ausschussmitglied Mainz erkundigt sich nach anderen Modellen, beispielsweise nach dem St. Peter-Ording-Modell.

 

Amtsmitarbeiter Gerlach erläutert, dass das St. Peter-Ording-Modell umsatzorientiert sei. Insgesamt gebe es zwei Modelle, nämlich den Realgrößenmaßstab oder ein umsatzorientiertes Modell.

 

Ausschussmitglied Mainz erkundigt sich danach, ob eine stufenweise Einführung für einzelne Bereiche möglich wäre um Härten zu vermeiden. Der Bürgermeister erläutert, dass dies nicht zulässig sei.

 

Ausschussmitglied Stoltenberg sieht durchaus noch weiteren Beratungsbedarf in den Fraktionen. Der Schlüssel sei letztendlich der Vorteilssatz. Die CDU-Fraktion werde einen eigenen Vorschlag unterbreiten. Er erkundigt sich, bis wann dieser spätestens vorliegen müsse.

Der Bürgermeister erläutert, dass dies spätestens bis zum 10.09.2010 der Fall sein müsse.

 

Der Bürgermeister fasst zusammen, dass offensichtlich der Realgrößenmaßstab unstreitig sei. Es seien auch keine rechtssicheren Alternativen zu den vorgestellten Bemessungsgrößen erkennbar. Die Schrauben, an denen gedreht werden könne, sind daher der Deckungsgrad und die Vorteilssätze.

 

Im Anschluss daran gehen die Ausschussmitglieder auf die Kurabgabe ein.

 

Der Bürgermeister erläutert, dass hiervon alle Kosten gedeckt werden können mit Ausnahme der Kosten für Marketing und Werbung. Er ist der Auffassung, dass man mit großer Sensibilität an dieses Thema herangehen solle. Der Satz müsse marktkompatibel sein.

 

Für Ausschussmitglied Stoltenberg ist dies ein heikles Thema. Die CDU sei der Überzeugung dass es unklug sei, den Satz anzuheben. Ein Vorschlag der CDU zur Einkommensverbesserung sei jedoch, den Freistrand abgabenpflichtig zu machen. Dies sollte machbar sein auch vom Pflegeaufwand her.

 

Ausschussmitglied Meckel sieht einen sehr engen Zusammenhang mit der Fremdenverkehrsabgabe. Er möchte, dass verursachungsgerecht erhoben wird. Seiner Auffassung nach sei es sinnvoll, im Zusammenklang mit Laboe durch eine moderate Anhebung Einnahmen zu generieren. Der EIS sei wohl bewusst, dass es sich hier um ein sensibles Thema handelt. Gleichwohl sei vorherrschende Meinung vieler Gäste, dass in Schönberg ein niedriger Kurabgabesatz vorherrsche.

 

Ausschussmitglied Cordts fragt sich, ob die Ausdehnung der Abgabepflicht auf den Freistrand umsetzbar ist. Möglicherweise sei die Gemeinde verpflichtet, einen bestimmten Bereich als Freistrand vorzuhalten.

 

Der Bürgermeister erklärt, dass er prüfen werde, ob eine generelle Abschaffung des Freistrandes rechtlich in Betracht kommen kann.

 

Ausschussmitglied Mainz ist der Auffassung, dass man den Freistrand lediglich einschränken, und durchaus weiterhin ein Stück vorhalten sollte. Außerdem schlage die SPD vor, die abgabenpflichtige Zeit jeweils zum Beginn und zum Ende der Saison um jeweils zwei Wochen zu verlängern. Außerdem könne man darüber nachdenken, die Fahrt mit der VKP nach Laboe nicht mehr zu bezuschussen und die Saisongebühr für die Strandkörbe um 20 € zu erhöhen.

 

Es entbrennt eine kurze Diskussion über das Nutzerklientel des Freistrandes.

 

Ausschussmitglied Stoltenberg erklärt, dass es sicherlich richtig sei, dass der Freistrand in den Abendstunden durch Einheimische genutzt werde. Entscheidend sei für ihn aber, wie die Fläche über den Tag genutzt werde und die Tageszeit sei doch eindeutig von Tagesgästen dominiert.

 

Gemeindevertreterin Klein ist der Auffassung, dass sich die Gemeinde schon aus sozialen Gründen ein Stück Freistrand erhalten sollte. Gerade kinderreiche Familien aus Kiel nutzen den Freistrand. Dieser sei ein großer Anziehungspunkt.

 

Ausschussmitglied Cordts hält es angesichts der Tatsache, dass man im touristischen Bereich noch enger zusammenarbeiten will, für kontraproduktiv, Vergünstigungen wie die Fahrten nach Laboe, abzuschaffen, Man müsse sich Gedanken machen, wie man den Verlust verkleinern könne. Dazu müssen gewisse Bereiche einfach angepackt werden. Deswegen hält er eine moderate Anhebung der Kurabgabe für sachgerecht und zumutbar.

 

Ausschussmitglied Meckel erklärt, dass seine Erfahrung zeige, dass Einschränkungen von den Menschen stärker empfunden werden als Erhöhungen.

 

Ausschussmitglied Mainz verlässt um 20.29 Uhr den Sitzungssaal, er betritt ihn wieder um 20.30 Uhr.

 

Der Bürgermeister erläutert, dass man sicherlich zum Thema Kurabgabeerhöhung mit der Gemeinde Ostseebad Laboe Kontakt aufnehmen könne. Letztendlich sollte man sich aber von der Entscheidungsfindung in Laboe nicht abhängig machen. Der Bürgermeister fasst anschließend zusammen, dass mehrere Diskussionsvorschläge vorliegen. Zum einen gehe es darum, auf die Anhebung der Kurabgabe zu verzichten und stattdessen auch den Freistrand kurabgabepflichtig zu machen. Ein weiterer Vorschlag sei, die Kurabgabe moderat anzuheben und schließlich wurde vorgeschlagen, den abgabepflichtigen Zeitraum um insgesamt vier Wochen auszuweiten, den kurabgabepflichtigen Strand auszuweiten, aber auch einen verkleinerten Freistrand zu belassen. Außerdem soll über eine Anhebung der Mieten für den Saisonstrandkorb um 20 € nachgedacht werden.

 

Die Ausschussmitglieder einigen sich darauf, diese Diskussionsvorschläge in der Wirtschaftsausschusssitzung am 23.09.2010 erneut zu beraten. Bis dahin soll die Verwaltung auch klären, ob und inwieweit es rechtlich zulässig ist, auf einen Freistrand zu verzichten.

 

Auf eine entsprechende Frage von Ausschussmitglied Petersen, inwieweit die ZZV identisch ist mit dem Saisonzeitraum erläutert der Bürgermeister, dass es sich hier um einen freien Spielraum der Vermieter handelt.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.