Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den vorliegenden Entwurf mit den vorgenannten Änderungen/Ergänzungen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet „westlich der L 211, Straße Dorfkoppel einschließlich Verlängerung bis zur K 47“ und bestimmt diesen zur Offenlegung (Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss). Die vorliegende Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt. Die Planunterlagen sind für die Dauer eines Monats öffentlich in der Amtsverwaltung auszulegen und die Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.


Frau Franke vom Büro Franke’s Landschaften und Objekte stellt anhand einer Präsentation die Planung vor. Ergebnisse aus der Informationsveranstaltung zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der vorgezogenen Behördenbeteiligung wurden in die Planung eingearbeitet. Die erforderliche Ausgleichsfläche soll in Verlängerung des Geltungsbereiches zur K47 nachgewiesen werden.

 

Folgende Änderungen/Ergänzungen sind in den Planentwurf einzuarbeiten:

-          Das Sichtfeld zur L 211 ist in der Planzeichnung darzustellen (Stellungnahme Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein)

-          Die Baufläche 6 ist eingeschossig festzusetzen. Die Gebäudehöhe ist entsprechend anzupassen.

-          Der Textteil 3.2 ist zu ergänzen mit ...Solar- und Photovoltaikanlagen

-          Im Umweltbericht ist unter den Punkt 2.1.5 Schutzgut Wasser folgende Änderung vorzunehmen: ...Oberflächen- oder verlegte Gewässer.


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0