Beschluss:

 

  1. Der Ortsentwicklung- und Planungsausschuss stimmt dem vorliegenden Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 für das Gebiet „östlich der Straße Rauher Berg und nördlich der Finnenhaussiedlung – Günther-Prien-Straße“ mit den vorgetragenen Änderungen bzgl. der Unzulässigkeit von Balkonen zur Straße „Rauher Berg“, dem vorzulegenden Schadstoffgutachtens und der Ergänzung, dass mindestens 50% der nutzbaren Dachflächen für PV-Anlagen zu nutzen sind, zu und bestimmt diesen zur Offenlegung (Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss). Die Begründung mit der Schattenstudie und der lärmtechnischen Untersuchung werden gebilligt.

 

  1. Die Planunterlagen sind nach Bekanntmachung im Probsteier Herold und im Internet unter www.amt-probstei.de für die Dauer eines Monats in der Amtsverwaltung öffentlich auszulegen. Die Planunterlagen sind während des Auslegungsfrist ebenfalls im Internet unter www.amt-probstei.de zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. Die Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

 


Herr Kühle stellt den Entwurf und die vorliegenden Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung anhand der anliegenden Präsentation vor.

 

Der Vorsitzende fragt nach dem Abstand der möglichen Balkone im westlichen Teil zur Straße „Rauher Berg“, da die Baugrenze im nördlichen Teil relativ nah an der Verkehrsfläche liegt und es in jüngerer Vergangenheit Probleme in anderweitigen Planungsgebieten gegeben habe.

Herr Kühle erklärt, dass dort der Mindestabstand von 3m vorhanden ist. Man könne allerdings auch die Balkone zur Straße „Rauher Berg“ ausschließen.

 

Frau Henning bemängelt das Fehlen eines Bodengutachtens, da dem Umweltbeirat bei einer Ortsbegehung aufgefallen ist, dass im Boden viel Plastik und Glas vorhanden ist. Außerdem wurde von Anwohnern berichtet, dass der Boden durch Schmierstoffe und weiteren Flüssigkeiten von Maschinen belastet sein könnte.

Herr Kühle berichtet, dass ein Bodengutachten für die Entwässerung erstellt wurde, welches ihm und der Verwaltung allerdings nicht vorliegt. Dieses wird angefordert und überprüft, ob dieses ein Schadstoffgutachten enthält. Ansonsten sollte der Vorhabenträger beauftragt werden solch ein Schadstoffgutachten erstellen zu lassen.

 

Herr Hirt möchte zu überlegen geben, ob man hier nicht bereits eine Verpflichtung eines Dachflächenanteils für Solaranlagen festsetzen sollte.

Herr Kühle erläutert, dass Solarthermie nicht sinnvoll wäre, allerdings ist eine Festsetzung von bis zu 50% der nutzbaren Dachflächen für PV-Anlage durchaus möglich und auch realisierbar.


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0