Am 15.03.2022 hat die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für

die Reaktivierung der Bahnstrecke Kiel-Schönberg begonnen.

Die Unterlagen können im Amt Probstei oder auf der Internetseite https://planfeststellung.bob-sh.de/plan/akn-kiel-schoenberger-strand-pfa2 eingesehen werden. Die Pläne sind bis zum 14.04.23 einsehbar, eine Stellungnahme kann bis zum 15.05.2023 abgegeben werden.

 

Die Bau- und Umweltausschussmitglieder haben folgende Bedenken und Anregungen als Stellungnahme der Gemeinde erarbeitet:

 

1.Bahnhaltepunkt an der Lindenstraße:

 

  • Entgegen der gegenüber der Gemeinde getätigten Zusage liegt kein Bus-Bahn-Konzept vor. Insofern kann seitens der Gemeinde Probsteierhagen nicht abgeschätzt werden, ob und wie die VKP den Bahnhaltepunkt an der Lindenstraße mit an den ÖPNV anschließt. Sofern eine Buswendeschleife nötig wird, bedarf es hierfür für Planung und Grundstücksankäufen einen großen zeitlichen Vorlauf. Sollte die Busverbindung von und nach Laboe ausgebaut werden, würde eine Bushaltestelle ausreichen. Für die Planung der Gemeinde ist es wichtig, hierzu eine Auskunft zu bekommen.
  • Der Park und Ride Parkplatz sollte aus Lärmschutzgründen nordwestlich des zweiten Gleises angeordnet werden. Bei einer Einrichtung eines Parkplatzes südlich der Gleise müssten zudem viele Bäume gefällt werden.
  • Aus den Unterlagen ist nicht ersichtlich, ob und für welche Ausstattungsgegenstände am Bahnhaltepunkt die Gemeinde zuständig ist. Auch hierzu werden Informationen benötigt.
  • Mit Ausnahme des Haltepunktes in der Lindenstraße sind für alle anderen Haltepunkte Bodengutachten erstellt worden. Ein entsprechendes Bodengutachten ist bis zum Erörterungstermin vorzulegen.

 

2. Bauarbeiten

 

  • Der während der Bauarbeiten auftretende Baulärm ist auf das Minimum zu beschränken. Die AVV Baulärm ist zu beachten und einzuhalten. Arbeiten sind ausschließlich im Tagzeitraum durchzuführen. Eine Eilbedürftigkeit für Nachtarbeiten ist angesichts der bisherigen Bauverzögerungen nicht zu erkennen. Dies gilt für alle Bautätigkeiten.
  • Die durch die Bauarbeiten im Gemeindegebiet verursachten Straßenverunreinigungen sind umgehend zu beseitigen.

 

3. Umweltauswirkungen

 

  • Seitens der Gemeinde Probsteierhagen wird gefordert, dass kein Betrieb mit verbrennungsmotorbetriebenen Fahrzeugen erfolgt.
  • An den Böschungen und Freiflächen ist unter Verzicht einer Mutterbodenauflage eine Spontanvegetationsentwicklung zu ermöglichen entsprechend des gemeinsamen Leitfadens des LfU (vorher LLUR) und der AG Geobotanik in SH&HH e.V.:    „https://umweltanwendungen.schleswig-holstein.de/nuis/upool/gesamt/naturschutz/spontanvegetation.pdf“
  • Hinweis: Die Entwässerung der Bahnstrecke im Gemeindegebiet Probsteierhagen soll augenscheinlich über Gewässer in die Hagener Au erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hier um ein FFH-Gebiet handelt. Gegebenenfalls ist eine Vorreinigung der Bahnabwässer erforderlich.
  • In Höhe des Regenrückhaltebeckens Trensahl kreuzt ein Gewässer die Bahntrasse. Der Durchlass darf nicht in seiner Funktion eingeschränkt werden. Gegebenenfalls ist der Durchlass zu erneuern.
  • Im Bereich der Bahnstrecke und des Bahnhaltepunktes in Probsteierhagen gibt es Vorkommen von Rehwild, Fledermäusen, Zauneidechsen, Ringelnattern und Molchen.

Als Brutvogelarten gibt es Fasane, Sperlinge und Zaunkönige. Der Artenschutzbeitrag sollte entsprechend ergänzt werden.

 

4. Bauhof Probsteierhagen

 

  • Aus den vorgelegten Unterlagen ist ersichtlich, dass unmittelbar am Grundstück des Bauhofes Probsteierhagen (Hagener Weg 1, Prasdorf), ein Weg gebaut werden soll. Für eine vorgesehene Erweiterung des Bauhofes ist ein Abstand des Weges zur westlichen Grundstücksgrenze von mindestens 15 bis 20 m vorzusehen.

 

5. Bahnbetrieb

 

  • Anders als im Lärmgutachten dargelegt, ist die Vorbelastung der Bahnstrecke mit Null anzusetzen, da die Strecke lediglich im Sommerhalbjahr und dann nur tagsüber an Wochenenden durch eine Museumsbahn genutzt wird. Demgegenüber erhöht sich künftig die Anzahl der Zugfahrten tags und nachts sowie der gefahrenen Geschwindigkeiten gegenüber dem jetzigen Zustand massiv. Es sind die Erhöhung der Lärm- und Erschütterungsimmissionen im Hinblick auf den Eigentums- und Gesundheitsschutz hinsichtlich des Erfordernisses zu treffender Schutzmaßnahmen in einem erneuten Gutachten zu betrachten.

 

Frau Bgm. Maaß bitte darum, Ideen und Vorschläge für die Stellungnahme, einzureichen.