Sitzung: 19.04.2023 Gemeindevertretung
Frau Bgm. Maaß führt in die Thematik ein und
teilt folgende Informationen mit:
Bürger*innen |
Keine
Einwendungen |
LBV |
Keine
Bedenken, bei Einhaltung folgender Punkte: -
Abstand von 20 m zur L 50 -
Technische Ausbildung der Ein- und Ausfahrt muss
mit LBV abgestimmt werden -
Es darf kein Wasser auf die Straße geleitet
werden -
Kosten trägt die Gemeinde -
Zufahrt ist eine kostenfreie Sondernutzung der L
50 |
Untere
Naturschutzbehörde |
-
Variantenprüfung ist nachvollziehbar -
Qualifizierte Eingriffs- Ausgleichsregelung im
weiteren Planverfahren |
Denkmalschutz |
-
Grün- oder Baudenkmale -
Abstimmung mit dem Archäologischen Landesamt beim
Bau beachten |
Verkehrsbehörde |
Keine Bedenken
bei Einhaltung folgender Punkte: -
Verkehrsrechtliche Anordnungen für Aufstellung
von Schildern, nach Abschluss B-Plan-Verfahren Vorlage des
Beschilderungskonzeptes |
Landesplanung |
Keine
Bedenken, Variantenprüfung nachvollziehbar |
Untere
Wasserbehörde |
Bedenken -
Nachweis schadloser Abfluss und Reinigung
Schmutzwasser fehlt -
Niederschlagswasserentwässerungskonzept fehlt -
Eventuell Anpassung der wasserrechtlichen
Erlaubnisse erforderlich. Erst nach Erteilung der Erlaubnisse Zustimmung zum
Vorhaben möglich. -
A-RW I Nachweis erforderlich, Wasser möglichst
nicht ableiten, sondern zurückhalten, z.B. mit Gründach, Versickerung,
wassergebundene Befestigung von Stellplätzen |
Zudem teilt Frau Bgm. Maaß mit, dass der Bauantrag
noch gestellt werden muss.
Mit dem Architekten soll nun aus der Vorplanung
eine Entwurfsplanung erstellt werden.