Frau Bgm. Maaß führt in die Thematik ein und teilt folgende Informationen mit:

 

Bürger*innen

Keine Einwendungen

LBV

Keine Bedenken, bei Einhaltung folgender Punkte:

-          Abstand von 20 m zur L 50

-          Technische Ausbildung der Ein- und Ausfahrt muss mit LBV abgestimmt werden

-          Es darf kein Wasser auf die Straße geleitet werden

-          Kosten trägt die Gemeinde

-          Zufahrt ist eine kostenfreie Sondernutzung der L 50

Untere Naturschutzbehörde

-          Variantenprüfung ist nachvollziehbar

-          Qualifizierte Eingriffs- Ausgleichsregelung im weiteren Planverfahren

Denkmalschutz

-          Grün- oder Baudenkmale

-          Abstimmung mit dem Archäologischen Landesamt beim Bau beachten

Verkehrsbehörde

Keine Bedenken bei Einhaltung folgender Punkte:

-          Verkehrsrechtliche Anordnungen für Aufstellung von Schildern, nach Abschluss B-Plan-Verfahren Vorlage des Beschilderungskonzeptes

Landesplanung

Keine Bedenken, Variantenprüfung nachvollziehbar

Untere Wasserbehörde

Bedenken

-          Nachweis schadloser Abfluss und Reinigung Schmutzwasser fehlt

-          Niederschlagswasserentwässerungskonzept fehlt

-          Eventuell Anpassung der wasserrechtlichen Erlaubnisse erforderlich. Erst nach Erteilung der Erlaubnisse Zustimmung zum Vorhaben möglich.

-          A-RW I Nachweis erforderlich, Wasser möglichst nicht ableiten, sondern zurückhalten, z.B. mit Gründach, Versickerung, wassergebundene Befestigung von Stellplätzen

 

Zudem teilt Frau Bgm. Maaß mit, dass der Bauantrag noch gestellt werden muss.

Mit dem Architekten soll nun aus der Vorplanung eine Entwurfsplanung erstellt werden.