Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bendfeld beschließt den anliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrag nach § 46 Abs. 3 LWG in Verbindung mit §§ 18,19 GkZ zur Aufgabenübertragung der Niederschlagswasserbeseitigung an den Zweckverband Ostholstein zum 01.01.2024.

 

Im Falle einer Aufgabenübertragung nach § 3 GkZ wird der Bürgermeister ebenfalls ermächtigt den Vertragsabschluss mit dem Zweckverband Ostholstein zu vollziehen.

 

 


Herr Borchert erläutert den in der Beschlussvorlage bekannt gegebenen Sachverhalt und teilt mit, dass der vorgelegte Vertrag nach den §§18,19 GkZ bereits durch die Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises vorab geprüft wurde. Die Klärung, ob der Vertrag aufgrund der §§ 18,19 GkZ oder nach § 3 GkZ geschlossen werden wird, steht noch aus. Inhaltlich ändert sich für die Gemeinde nichts, mit Ausnahme der Kündigungsmodalitäten und der Genehmigungsbehörde.

 

Die Gemeindevertretung ist sich einig, dass der Vertrag auf jeden Fall geschlossen werden soll, unabhängig davon, nach welcher Gesetzesgrundlage der Vertrag erstellt wird.

 

Der Bürgermeister möchte in Abstimmung mit dem Amt den bereits vorgelegten Vertrag unterschreiben. Sofern ein anderer Vertrag bezüglich des § 3 GkZ erforderlich ist, würde der Vertrag ausgetauscht werden.

 

Es ergeht daher folgender


Stimmberechtigte: 8

 

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0