-Herr Vonderlage von der UNB klärt die Absichten des Kreises zwecks der Obstwiese an der K15.

-Die Zuständigkeit der Obstwiese am Ratjendorfer Weg liegt beim Bauhof und nicht bei dem Anwohner. Die Gemeinde wird den Anwohner benachrichtigen. Ob der Bauhof oder der OEB für die Grabenpflege zuständig ist, wird noch geklärt.