Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung waren die entsprechenden Pläne bis zum 14.4.23 einsehbar, eine Stellungnahme kann bis zum 15.5.2023 abgegeben werden. Die Bau- und Umweltausschussmitglieder und der Beirat haben folgende Bedenken und Anregungen als Stellungnahme der Gemeinde erarbeitet:

 

Bahnhaltepunkt an der Lindenstraße:

-       Entgegen der gegenüber der Gemeinde getätigten Zusage liegt kein Bus-Bahn-Konzept vor. Insofern kann seitens der Gemeinde Probsteierhagen nicht abgeschätzt werden, ob und wie die VKP den Bahnhaltepunkt an der Lindenstraße mit an den ÖPNV anschließt. Wird eine Buswendeschleife benötigt oder reichen Bushaltestellen?

-       Der Park- und Ride Parkplatz sollte aus Lärmschutzgründen nordwestlich des zweiten Gleises angeordnet werden. Bei einer Einrichtung eines Parkplatzes südlich der Gleise müssten zudem viele Bäume gefällt werden.

-       Mit Ausnahme des Haltepunktes in der Lindenstraße sind für alle anderen Haltepunkte Bodengutachten erstellt worden. Ein entsprechendes Bodengutachten sollte nachgeliefert werden.

 

Umweltauswirkungen

-       Seitens der Gemeinde Probsteierhagen wird gefordert, dass kein Betrieb mit verbrennungsmotorbetriebenen Fahrzeugen erfolgt.

-       An den Böschungen und Freiflächen ist unter Verzicht einer Mutterbodenauflage eine Spontanvegetationsentwicklung zu ermöglichen entsprechend des gemeinsamen Leitfadens des LfU (vorher LLUR) und der AG Geobotanik in SH&HH e.V.

-       Hinweis: Die Entwässerung der Bahnstrecke im Gemeindegebiet Probsteierhagen soll augenscheinlich über Gewässer in die Hagener Au erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hier um ein FFH-Gebiet handelt. Gegebenenfalls ist eine Vorreinigung der Bahnabwässer erforderlich.

-       In Höhe des Regenrückhaltebeckens Trensahl kreuzt ein Gewässer die Bahntrasse. Der Durchlass darf nicht in seiner Funktion eingeschränkt werden, ggfls. ist der Durchlass zu erneuern.

-       Mit Blick auf die Erhöhung der Lärm- und Erschütterungsimmissionen sollen die erforderlichen Schutzmaßnahmen in Hinblick auf den Gesundheitsschutz in einem erneuten Gutachten betrachtet werden.