Sitzung: 20.04.2023 Beirat für Natur und Umwelt
Im
Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung waren die entsprechenden Pläne bis zum
14.4.23 einsehbar, eine Stellungnahme kann bis zum 15.5.2023 abgegeben werden.
Die Bau- und Umweltausschussmitglieder und der Beirat haben folgende Bedenken
und Anregungen als Stellungnahme der Gemeinde erarbeitet:
Bahnhaltepunkt
an der Lindenstraße:
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Entgegen der
gegenüber der Gemeinde getätigten Zusage liegt kein Bus-Bahn-Konzept vor.
Insofern kann seitens der Gemeinde Probsteierhagen nicht abgeschätzt werden, ob
und wie die VKP den Bahnhaltepunkt an der Lindenstraße mit an den ÖPNV
anschließt. Wird eine Buswendeschleife benötigt oder reichen Bushaltestellen?
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Der Park- und Ride
Parkplatz sollte aus Lärmschutzgründen nordwestlich des zweiten Gleises
angeordnet werden. Bei einer Einrichtung eines Parkplatzes südlich der Gleise
müssten zudem viele Bäume gefällt werden.
- Mit Ausnahme des Haltepunktes in der Lindenstraße
sind für alle anderen Haltepunkte Bodengutachten erstellt worden. Ein
entsprechendes Bodengutachten sollte nachgeliefert werden.
Umweltauswirkungen
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Seitens der Gemeinde
Probsteierhagen wird gefordert, dass kein Betrieb mit
verbrennungsmotorbetriebenen Fahrzeugen erfolgt.
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An den Böschungen und
Freiflächen ist unter Verzicht einer Mutterbodenauflage eine Spontanvegetationsentwicklung
zu ermöglichen entsprechend des gemeinsamen Leitfadens des LfU (vorher LLUR)
und der AG Geobotanik in SH&HH e.V.
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Hinweis: Die
Entwässerung der Bahnstrecke im Gemeindegebiet Probsteierhagen soll
augenscheinlich über Gewässer in die Hagener Au erfolgen. Es wird darauf
hingewiesen, dass es sich hier um ein FFH-Gebiet handelt. Gegebenenfalls ist
eine Vorreinigung der Bahnabwässer erforderlich.
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In Höhe des
Regenrückhaltebeckens Trensahl kreuzt ein Gewässer die Bahntrasse. Der
Durchlass darf nicht in seiner Funktion eingeschränkt werden, ggfls. ist der
Durchlass zu erneuern.
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Mit Blick auf die
Erhöhung der Lärm- und Erschütterungsimmissionen sollen die erforderlichen
Schutzmaßnahmen in Hinblick auf den Gesundheitsschutz in einem erneuten
Gutachten betrachtet werden.