Beschluss:

Einem Aufstellungs- und Änderungsbeschluss zur Änderung des Textteiles des B-Planes Nr. 1 wird mit der Einschränkung zugestimmt, dass die Finanzierung durch die jeweiligen Bauantragsteller sichergestellt wird.


In der Vergangenheit sind immer wieder Bitten von Bauwilligen an die Gemeinde  herangetragen worden, von den bestehenden Bestimmungen des B-Planes Nr. 1 abweichen zu wollen. Ausnahmegenehmigungen hat die Gemeindevertretung in der Vergangenheit auch zugelassen. Um das Baurecht aufzulockern ist der Wunsch nach Änderung der Vorgaben im Textteil des B-Planes entstanden.

Will man dieses erreichen, müsste die Gemeindevertretung einen Aufstellungs- und Änderungsbeschluss als Grundsatzbeschluss fassen. Ein Planverfahren würde sich anschließen, was wiederum die Hinzuziehung eines Städteplaners zwingend erfordert. So jedenfalls die Auskunft des Bauamtes des Amtes Probstei.

An Planungskosten muss mit einem Betrag von 2.300 € netto zzgl. Nebenkosten gerechnet werden.

 

Es schließt sich eine lebhafte Diskussion an. Einigkeit besteht darüber, dass die Gemeinde nicht über entsprechende finanzielle Mittel verfügt. Insofern wäre eine entsprechende Kostenübernahme von Bauwilligen denkbar, wenn der B-Plan im textlichen Bereich entsprechend geändert wird.

 

Nach ausführlicher Diskussion ergeht folgender


Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 0

Befangen: 0