Beschluss:

Der Ortsentwicklungs- und Planungsausschuss beschließt, dass an der beschlossenen Erschließungsplanung festgehalten wird und die Straßenlaternen an geplanter Stelle mit einer Höhe von 3,5 m errichtet werden sollen.


Der Bürgermeister berichtet, dass in einer Baubesprechung zum Bebauungsgebiet B-Plan 67 ein Problem mit den Standorten der Straßenlaternen im Bereich der verkehrsberuhigten Straßen bestehe. Aufgrund der Höhe von 3,5 m und dem Standort direkt an der Straße, besteht die Gefahr, dass diese von größeren Fahrzeugen wie LKWs oder Müllfahrzeugen beschädigt werden könnten.

Dies könne durch die Versetzung der Laternen mit einer Höhe von 3,5 m auf die angrenzenden Privatgrundstücke oder höhere Laternen (4,5 m) vermieden werden. Dabei würden allerdings die privaten Grundstücke erheblich stärker beleuchtet werden.

Nach kurzem Austausch, erwähnt der Vorsitzende, dass die selbe Situation im Neubaugebiet in der Strandstraße seit etlichen Jahren vorherrscht und noch nie eine Laterne beschädigt wurde. Daher wird seitens des Gremiums kein Grund einer Änderung der bestehenden Erschließungsplanung gesehen.

Der Bürgermeister möchte darauf hingewiesen haben, dass es bei dem Beschluss um die Höhe der Straßenlaternen gehe, ob 3,5 m oder 4,5 m.


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0