Beschluss:

 

Nach kurzer Diskussion empfehlen die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses der Gemeindevertretung und dem Bürgermeister sich an dem bestehenden Gutachten aus 2012 zu orientieren, welches weiterhin seine Gültigkeit findet. Der AZV ist aber auch auf seine festgestellten Unterhaltungsverpflichtungen hinzuweisen.

 


Sachverhalt:

 

Wenn es sich bei der Wasserfläche im südlichen Kurpark um ein technisches Gewässer handelt, müsste es eingezäunt und gesichert werden. Um das zu klären, hat der AZV, Herr Günther-Schäkel, eine Prüfung des Sachverhaltes bereits im vorigen Jahr in Aussicht gestellt.

Ein nun vom AZV vorgelegtes Gutachten aus dem Jahre 2012 bestätigt, dass aufgrund der flachen Böschung und der Wassertiefe von unter 25 cm keine Einzäunung erforderlich ist. Es wurde aber empfohlen, an einigen Stellen die Uferausspülungen zu beseitigen, was aber in der Zuständigkeit beim AZV liegt.

 

 

 

 


Stimmberechtigte: 7

 

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0