Beschluss:

 

Die in der Tagesordnung im nichtöffentlichen Teil genannten Tagesordnungspunkte werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt. 


Weil es sich bei den Grundstücks- und Vertragsangelegenheiten unter TOP 20 ff um interne Vertrags- und Grundstücksangelegenheiten handelt, müssen die Sachverhalte unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten werden. 

 


Stimmberechtigte: 7

 

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0