Beschluss:

 

Der Niederschrift der Gemeindevertretung vom 01.03.2023 wird genehmigt.


Der Vorsitzende gibt die im nicht öffentlichen Teil behandelten Themen und gefassten Beschlüsse zusammen.


- zu Top 19

            Es wird einen Personalwechsel in der Tourismusinfo geben.

            Es wird einen Personalwechsel in der Sachbearbeitung „Hochzeiten am Strand“ geben.

 

- zu Top 20

            Gemeindevertreterin Petrowski berichtet von einem Gesprächstermin bzgl. der Kita Stein. Inhalt war u.a. die Personalsituation und die sich daraus ergebenden Handlungsbedarfe. Unter anderem wird das Betreuungsangebot temporär auf 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr reduziert.

Die Elternschaft fragt diesbezüglich nach finanzieller Entlastung aufgrund des reduzierten Angebotes. 

 

Bürgermeister Dieterich berichtet vom PIA Projekt. Die GV spricht sich einstimmig dafür aus, zwei Auszubildende einzustellen.

 

Zur Thematik der Entlastung der Elternschaft aufgrund des reduzierten Angebotes hat der Bürgermeister die Satzung der Gemeinde Wendtorf als Information verschickt an die Mitglieder Gemeindevertretung. Die Gemeindevertretung spricht sich einstimmig für ein Handeln entsprechend der Gemeinde Wendtorf aus.

 

 

Eine Personalie, hier berichtet Bgm über den aktuellen Sachstand. Das Verfahren läuft noch.

 

- zu Top 21

            Eine Zufahrtsverlegung in die Straße Uferkoppel für ein Grundstück wurde abgelehnt, da das Grundstück im Zuge der Erschließung mit einer Zufahrt ausgestattet ist und Anlieger des Dorfrings ist.

 

Diese Zufahrt wurde den Eigentümern durch den damaligen Verkäufer nun gekündigt.

 

Eine zusätzliche Zufahrt über die Straße Uferkoppel wird durch die Gemeinde abgelehnt.

 

Das entsprechende Antwortschreiben durch das Amt wird verlesen.

 

Beschluss:

Die GV stimmt der Ablehnung des Antrages für eine Verlegung der Grundstückszufahrt zum Grundstück Dorfring 48 über die Straße Uferkoppel einstimmig zu.

 

Dem Beschluss wird einstimmig zugestimmt

 

- zu Top 22

            Ein Steuerpflichtiger schuldet der Gemeinde Zweitwohnungssteuern für das Veranlagungsjahr 2022 in Höhe von 3.073,59 Euro.

 

Seitens der Verwaltung ist die Veranlagung satzungskonform erfolgt.

 

Der Steuerpflichtige beantragt die Zweitwohnungssteuer für den Erhebungszeitraum 2022 auf Grund seiner persönlichen Situation im Rahmen eines Billigkeitserlass nach § 227 Abgabenordnung zu erlassen.

 

Begründung:

Die Ehegattin des Steuerpflichtigen ist schwer erkrankt. Sie ist schwer pflegebedürftig und immobil. Der Steuerpflichtige leistet eine „Rund-um-die-Uhr“-Betreuung, daher konnte er den Hauptwohnsitz nicht verlassen. Eine Nutzung des Zweitwohnungsobjektes erfolgte in 2022 nicht.

 

Aus diesem Grunde bittet er um Erlass der Zweitwohnungssteuer.

 

Ein entsprechendes Attest über den Gesundheitszustand ist der Verwaltung zugesichert worden, liegt aber bei Erfassung der Vorlage noch nicht vor.

 

Da der Betrag die Summe von 2.500,00 Euro überschreitet, hat die Gemeindevertretung zu entscheiden, ob und inwieweit einem Erlass der Steuer stattgegeben wird.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung lehnt einen vorliegenden Antrag auf Erlass der Zweitwohnungssteuer einstimmig ab und empfiehlt dem Eigentümer, um anfallende Kosten zu erwirtschaften das Gebäude als Flüchtlingsunterkunft oder einer anderweitigen Vermietung zur Verfügung zu stellen.

 

Dem Beschluss wird einstimmig zugestimmt.


Stimmberechtigte: 10

 

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0