Beschluss:

 

Der Jugend-, Kultur- und Sozialausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Satzung des Kinder- und Jugendbeirates für die Gemeinde Schönberg entsprechend dem vorliegenden Entwurf zu beschließen.


Die Vorsitzende verließ zunächst die Vorlage.

 

Anschließend gibt Bürgermeister Kokocinski weitere Erläuterungen und stellt kurz die Historie der Kinder und Jugendbeteiligung in Schönberg dar. Er betont die Notwendigkeit der inhaltlichen Betreuung eines solchen Beirates durch entsprechend qualifizierte Personen. Dies sei mit dem Leiter des Kinder- und Jugendhauses, Herrn Matthias Sieck, der hierfür an einer speziellen Qualifikation teilgenommen hat, gegeben.

 

Herr Dräbing erläutert ergänzend die vorgesehene Einbindung von Vereinen und Verbänden, die in Schönberg Jugendarbeit betreiben.

 

Herr Hirt fragt nach, warum ein Wahltermin im November gewählt wurde. Hierzu erläutert der Bürgermeister, dass zu diesem Zeitpunkt koordiniert vom zuständigen Jugendministerium des Landes, landesweit Wahlen zu Kinder- und Jugendbeiräten stattfinden. Dies sei, anders als bei gesetzlichen Wahlen, zwar freiwillig, biete sich aber an, wenn ohnehin eine solche Wahl anstehe.

 

Frau Heintz fragt nach der finanziellen Ausstattung des Beirates. Herr Dräbing erläutert hierzu, dass im Verwaltungshaushalt der Gemeinde unter der Haushaltsstelle 4511.650100 im Jahr 2023 2000 € für die Wahl und die Arbeit des Beirates etatisiert seien.

 

Es schließt sich eine intensive Diskussion über das passive Wahlalter für den Kinder- und Jugendbeirat an. Es wird Konsens erzielt, zunächst wie vorgeschlagen zu beginnen und hier gegebenenfalls unter Einbeziehung des Beirates nach zu justieren.

 

Herr Mertineit schlägt vor, in § 6 Abs. 2 des Satzungsentwurfes das Rederecht zu streichen und hier wie beim Umweltbeirat zu verfahren. Nach einer kurzen Diskussion einigen sich die Beiratsmitglieder darauf, das Rederecht in der Satzung zu belassen.


Stimmberechtigte:

08

Ja-Stimmen: 08

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0