Beschluss:

Die Gemeindevertretung delegiert die Angelegenheit zur Vorberatung in den Umwelt- und Bauauschuss.


Herr Gnauck verweist auf die Vorlage und erteilt das Wort an den UBA-Vorsitzenden Herrn Grygiel.

 

Herr Grygiel schildert die Prozedur zur Ausweisung von Eignungsflächen für Photovoltaikanlagen (PV) anhand der letzten Beratung in der Gemeinde Probsteierhagen, die sich mit dem gleichen Thema zu befassen hatten. Im Anschluss betont Herr Grygiel, dass ein solches Projekt aufgrund seiner Realisierung durch auswärtige Investoren und der 100%igen Einspeisung in das öffentliche Netz keinen wirtschaftlichen Nutzen für die Gemeinde oder den Einwohnern generieren werde, sondern als Beitrag zur Energiewende verstanden werden müsse.

 

Herr Gnauck erwähnt die vorhandenen Landschaftsschutzgebiete innerhalb des Gemeindegebietes, die eine Ausweisung grundsätzlich ausschließen. Der Ablauf sähe, so führt er fort, wie folgt aus:

 

Zunächst müsse die Gemeinde einen Grundsatzbeschluss fassen, ob sie grundsätzlich Freiflächen für Photovoltaikanlagen bereitstellen möchte. Sollte dies bejaht werden, steht die Entscheidung an, wie viel der Flächen dafür verwendet werden dürfen. Erst im dritten Schritt werden die in Betracht kommenden Potenzialflächen mithilfe einer zu beauftragenden Weißflächenstudie ermittelt. Die Kosten für die Studie müsse die Gemeinde vorstrecken, die später durch die Investoren zu erstatten wären.

 

Frau Schneekloth spricht sich generell für den Einsatz von PV-Anlagen im Ort aus, präferiert jedoch private Anlagen auf den Dächern der Eigenheime, damit die Einwohner von der eigenen Energieerzeugung profitieren können.

 

Frau Baur möchte wissen, wie sich die Rechtslage darstellt, wenn ein Landwirt seine Flächen für einen Investor verpachtet.

 

Herr Gnauck stellt klar, dass die Planungshoheit zur Ausweisung der hierfür benötigten Freiflächen ausschließlich bei der Gemeinde liegt.

 

Frau Baur könnte sich beide Herangehensweisen vorstellen: Das eigenwirtschaftliche Betreiben einer Großflächen-PV durch die Gemeinde und das (evtl. bezuschusste) Installieren von PV-Anlagen auf den privaten Gebäuden.

 

Es wird nach den Kosten für die Erstellung eines Weißflächengutachtens gefragt, die der Bürgermeister mit ca. 5.000 € beantwortet.

 

Herr Kruse schlägt vor, zunächst den Kontakt mit in Frage kommenden Unternehmen zu suchen und auszuloten, ob überhaupt genügend Interesse für dieses Vorhaben besteht. Andernfalls könne es passieren, dass die Gemeinde auf den Planungskosten sitzen bleibt.

 

Frau Baur ergänzt den Vorschlag mit dem Erfragen von Erfahrungen bei den Nachbargemeinden, die bereits ein über ein solches Gutachten verfügen.

 

Der Vorsitzende schlägt vor, die Entscheidung in die nächste Sitzung zu vertragen, um weitere Informationen einholen zu können. Zudem soll eine Vorberatung im UBA erfolgen.


Stimmberechtigte: 9

 

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0