Sitzung: 28.03.2023 Finanzausschuss
Frau Brandt
erläutert den Sachverhalt. Seit dem 01.01.2023 gilt für die Anschaffung von
Vermögensgegenständen eine Wertgrenze in Höhe von 250,00 Euro netto. Bis zu
diesem Betrag werden Anschaffungen aus dem Verwaltungshaushalt beglichen. Ab
einem Betrag von 250,01 Euro netto sind Anschaffungen aus dem Investitionshaushalt bzw. dem
Vermögenshaushalt zu bestreiten. Die Ausschussmitglieder nehmen dies zur
Kenntnis.