Beschluss:

 

Gemäß § 94 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2022.

Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 17.480,50 EUR werden gemäß § 82 Abs. 1 GO genehmigt.


Herr Gemeindevertreter Johanning erläutert die Vorlage zum Tagesordnungspunkt und führt aus, dass sich die Einnahmen aus Gewerbesteuern und der Gemeindeanteil an den Einkommenssteuern positiv ausgewirkt haben.

Überschreitungen hingegen gab es bei den Schulkostenbeiträgen, den Gemeindeveranstaltungen, Abschreibungen der Mieteinnahmen sowie den Kosten für die Unterhaltung des DGH.


Stimmberechtigte:

8

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0