Herr Köhnke und Herr Özdemir vom Büro B2K stellen anhand einer Präsentation die Planungen für den Verlauf des Ostseeküstenradwanderweges durch Laboe dar. Die Präsentation ist Anlage zur Niederschrift. Für den Bereich zwischen Schwimmhalle und Naturerlebnisraum werden zwei Varianten präsentiert. In Variante 1 wird ein Fahrradweg auf der seeseitigen Seite der Strandstraße auf dem vorhandenen Grünstreifen geplant. Um eine ausreichende Breite zu erhalten, müssten hierfür jedoch die dort stehenden Bäume gefällt werden.

In der Variante 2 wird der Straßenabschnitt komplett als Fahrradstraße eingerichtet. Bauliche Veränderungen sind hierfür nicht erforderlich. In einer später durchgeführten Abstimmung über das Meinungsbild in der Einwohnerversammlung wird diese Variante einstimmig befürwortet.

 

In der Diskussion, die sich an die Präsentation anschließt, werden insbesondere folgende Punkte aufgeworfen.

 

Die geplanten Zebrastreifen als Querungshilfe zwischen Schwimmhalle und Naturerlebnisraum sind im Detail noch nicht ausgereift. Hier müssen andere Alternativen geprüft werden, da Gefährdungen für die Fußgänger*innen nicht ausgeschlossen werden können.

 

Grundsätzlich werden vereinzelt Zweifel daran geäußert, den Ostseeküstenradwanderweg durch das Munitionsdepot zu führen, da dieser Weg häufig aus militärischen Gründen gesperrt wird. Auch sei eine Route für Fahrradfahrer*innen über die Parkstraße, den Kurpark und den Promenadenweg zu überlegen. Diese Überlegungen werden zur Kenntnis genommen.

 

Einen breiten Raum in der Diskussion nimmt die Wegeführung im Bereich des Naturerlebnisraumes ein. Hier werden Argumente für den Bau eines kombinierten Rad- und Fußweges durch den NER wie auch für eine Verlegung der Fahrradstraße auf den darüber liegenden Weg diskutiert. Es werden insbesondere zwei Konflikte der jeweiligen Trassen mitgeteilt. Gegen eine Durchfahrt durch den NER mit Fahrrädern bestehen aufgrund des Zwecks des Gebietes Bedenken. Naturerlebnisräume sollen so gestaltet werden, dass der Natur der Vorrang eingeräumt wird. Radwege des Ostseeküstenradwanderweges sollen in der Regel befestigt werden, um die Befahrbarkeit und Benutzung stets sicherzustellen. Diese Bedarfe stehen in Konflikt zueinander. Weiter wird ausgeführt, dass bei der Ausfahrt Richtung Stein eine Rampe mit einem Neigungswinkel von 6% erforderlich werden könnte, die als Hochwasser-geschütztes Bauwerk im NER zu baulichen Maßnahmen führen würde, die einen Eingriff in das Gebiet darstellen.

 

Bezüglich des jetzigen Fußweges durch den NER besteht ein Konflikt im Bereich des Koffie-Huses. Hier besteht eine nicht ungefährliche Verkehrssituation, da der Fußweg eine schmale Größe ausweist. Das Befahren mit Fahrrädern an diesem Engpass kann nicht zugelassen werden. Auf Nachfrage wird erklärt, bauliche Maßnahmen an der Kreisstraße 30 würden eine Planung von mehreren Jahren nach sich ziehen. Das Programm des Bundes zur Stärkung des Radverkehrs im Bereich des Ostseeküstenradwanderweges kann diese Planungszeiten und Maßnahmen nicht berücksichtigen.

Sofern ein Förderantrag zu diesem Programm gestellt würde, müsste dieser Bereich als Zone deklariert werden, in der man das Fahrrad schieben müsste. Zur oberen Trasse wird weiter berichtet, dass die derzeitigen Breiten bei etwa 2 m liegen. Sofern zukünftig sowohl Fußgänger*innen und Radfahrer*innen diesen Weg gemeinsam nutzen sollen, ist eine durchgängige Wegbreite von 3,5 m erforderlich. Dies führt in diesem Bereich zu nicht geringen Investitionen, die über das Förderprogramm realisiert werden sollten. Ebenso könnte der Bau einer Abstellanlage an der oberen Trasse dem Projekt zugeordnet werden. In einer Abstimmung über das Meinungsbild innerhalb der Einwohnerversammlung votieren 12 für die obere Trassenführung. Für die Trassenführung unten durch den NER votieren 5 Personen.

 

Die vorgestellte Planung für den Kreuzungsbereich Steinkampberg/Hafenstraße wird kritisch hinterfragt. Es werden Fragen an den Planer gestellt, die sich auf den Busverkehr und die Übersichtlichkeit im Kreuzungsbereich beziehen.

Herr Massau von RAD.SH kann die Nachfrage nachvollziehen. Allerdings stellt er heraus, dass Fahrbahnmarkierungen die Erkennbarkeit auf der Straße grundsätzlich fördern. Farbige Markierungen tragen dazu bei, dass die Bereiche für Radfahrer*innen und für Fußgänger*innen klarer zu erkennen sind. Es besteht Übereinstimmung in der Versammlung, dass dieser Bereich noch einmal genauer überprüft werden möge.

 

Auch wird das Thema einer ergänzenden Einbahnstraßenregelung in der Strandstraße kurz angesprochen. Dieses kann in der Strandstraße erwogen werden, die Vor- und Nachteile könnten über das zu beauftragende Verkehrskonzept ausgearbeitet werden.

 

Weiter wird die verkehrsberuhigte Zone im Bereich der Reventloustraße diskutiert. Einige Einwohner*innen sehen Gefahrenpotenzial in der aktuellen Gemengelage zwischen allen möglichen Verkehrsteilnehmer*innen. Es wird darauf hingewiesen, dass in diesem Bereich keine Unfälle zu verzeichnen sind. Herr Massau hat Verständnis für die geäußerten Bedenken, deklariert diesen Bereich aber auch als Open Space. Bei dieser Art von Verkehrseinrichtungen ganz ohne Verkehrsschilder wird ein Gefühl der Unsicherheit verbreitet, welches häufig zu mehr Vorsicht unter den Verkehrsteilnehmer*innen führt.

 

Des Weiteren wird nach dem Planungsstand der Wegeverbindung zwischen Laboe und Heikendorf oberhalb des Bundeswehrgeländes gefragt. Bürgermeister Voß gibt zur Auskunft, dass einige Trassen durchgeprüft sind. Auf dem Laboer Gemeindegebiet müssen jedoch noch Vereinbarungen mit Grundstückseigentümer*innen getroffen werden, welche sich schwierig gestalten.

Ein Bürger kritisiert den Verlauf eines solchen Weges oberhalb des Munitionsdepots. Aus seiner Sicht sollte man eine Wegeverbindung an der Kreisstraße entlang Richtung Brodersdorf schaffen, um Eingriffe in die Natur möglichst gering zu halten.

 

Schließlich wird die Nutzung des Brodersdorfer Weges für den Radverkehr diskutiert. Ortsauswärts würden - so von mehreren Teilnehmer*innen genannt – Radfahrer*innen die Straße als Fahrweg benutzen. Herr Massau schätzt diese Nutzung als rechtskonform ein, da es innerörtlich keine Verpflichtung gäbe, Radwege zu nutzen.

 

Nach Abschluss dieser Diskussion wird der Tagesordnungspunkt geschlossen.