Beschluss:

Die Gemeindevertretung fasst den Beschluss gemäß dem Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage und beschließt damit die Abwägung der während des Planverfahrens vorgetragenen Anregungen entsprechend der vorliegenden Abwägungsvorschläge des Planungsbüros und bestimmt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 15 zur erneuten Offenlegung. Die Träger öffentlicher Belange sind erneut zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern. Anregungen können nur noch zu den Änderungen vorgetragen werden.


Bürgermeister Lamp, Gemeindevertreter Claus-Peter Lamp sowie Gemeindevertreterin Stuhr nehmen an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt wegen der Besorgnis der Befangenheit nicht teil.

 

1. stellvertretender Bürgermeister Dieterich erläutert das bisherige Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15. Er bittet sodann Herrn Jänicke, die während des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen sowie die Abwägungsvorschläge dazu vorzutragen. Herr Jänicke erklärt zunächst anhand eines Planentwurfs die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie die empfohlene Abwägung dazu. Insbesondere haben die Träger öffentlicher Belange auf die Einhaltung des Deichschutzstreifens, die Vorschriften zum Hochwasserschutz und dem Schutzstreifen für das öffentliche Gewässer hingewiesen. Sodann geht Herr Jänicke ausführlich auf die privaten Einwendungen sowie den Abwägungsvorschlägen dazu ein. Insbesondere geht es hier um Erweiterungen oder Verschiebungen der Baufenster und einer größeren baulichen Ausnutzbarkeit der Grundstücke.

 

Es schließt sich eine umfassende Diskussion mit den Gästen, die zum Teil auch Eigentümer von Grundstücken im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind, an. Herr Jänicke geht dabei ausführlich auf alle Anregungen ein und erklärt zum Abwägungsvorschlag auch eingehend die jeweilige städtebauliche Bedeutung. Gemeindevertreter Wollesen ergänzt, dass die Gemeindevertretung es sich nicht leicht gemacht hat mit den jeweiligen Entscheidungen. Allein aus der Erfahrung der bisherigen Entwicklung und dem Ziel, dass Ortsbild soweit wie möglich zu erhalten, ist es nicht möglich, alle Einzelinteressen zu berücksichtigen.

 

Herr Griesbach erklärt daraufhin den weiteren Verfahrensablauf und die Möglichkeiten für eine weitere Beteiligung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger. So wird der Plan nochmals für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, so dass auch Anregungen zu den beschlossenen Änderungen nochmals vorgetragen werden können und abschließend besteht die Möglichkeit, nach dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes ein Normenkontrollverfahren beim Verwaltungsgericht Schleswig einzureichen.

 

1. stellv. Bürgermeister Dieterich verliest sodann den Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage.

 

   


Stimmberechtigte:   9

 

Ja-Stimmen:            6

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 3