Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt der vorliegenden Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 15 zu und fasst damit den Beschluss gemäß dem Beschussvorschlag der Sitzungsvorlage.


Bürgermeister Lamp, sowie die Gemeindevertreter Claus-Peter Lamp und Gemeindevertreterin Stuhr verlassen wegen der Besorgnis der Befangenheit für diesen Punkt den Raum.

 

1. Stellv. Bürgermeister Dieterich erläutert einführend den Erlass der Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 15. Herr Griesbach ergänzt die Ausführungen von Herrn Dieterich und erklärt, dass mit der Veränderungssperre auch die Vorhaben erfasst werden, die nicht baugenehmigungspflichtig sind. Andererseits bedeutet die Veränderungssperre nicht, dass während der Geltungsdauer der Satzung keine Baugenehmigungen erteilt werden können. Wenn ein Bauantrag mit den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes im Einklang steht, kann die Gemeindevertretung sehr wohl vorab das gemeindliche Einvernehmen erteilen und damit die Ausnahme von der Veränderungssperre beschließen. Die Geltungsdauer der Veränderungssperre beträgt zwei Jahre, wobei die Veränderungssperre spätestens außer Kraft zu setzen ist, wenn der Bebauungsplan rechtskräftig wird.

 

1. stellv. Bürgermeister Dieterich verliest daraufhin den Beschlussvorschlag.


Stimmberechtigte:  9

 

Ja-Stimmen:          6

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 3