Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 für das Gebiet „südlich der Dorfstraße, westlich der Landesstraße 50 und nördlich der Gemeindegrenze (Aufstellungsbeschluss).

 

  1. Der Auftrag für die städtebaulichen Leistungen wird dem Planungsbüro B2K und dn Ingenieure, Herrn Kühle, und für die naturschutzfachlichen Leistungen dem Planungsbüro Franke´s Landschaften, Frau Franke, erteilt.

 

  1. Der Investor hat der Gemeinde alle mit der Planung in Zusammenhang stehenden Kosten zu erstatten, es ist ein entsprechender Kostenerstattungsvertrag abzuschließen.

Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 4

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 2

Befangen: 1