Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt, den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 der anliegenden Karte entsprechend zu ändern.

 

  1. Mit der Änderung des Geltungsbereichs soll die vorgezogene Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen von 14 Tagen erfolgen. Während der Auslegung sind die Planunterlagen auch online unter www.amt-probstei.de zur Einsicht zur Verfügung zu stellen.

Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 2

Befangen: 0