Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt, den Geltungsbereich der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der anliegenden Karte entsprechend zu ändern.

 

  1. Mit der Änderung des Geltungsbereichs soll die vorgezogene Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen von 14 Tagen erfolgen. Während der Auslegung sind die Planunterlagen auch online unter www.amt-probstei.de zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. 

 

  1. Die Planungskosten sind von den Investoren in vollem Umfang zu erstatten, sie sind nach dem jeweiligen Anteil der Flächen der Investoren abzurechnen.

Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 4

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 2

Befangen: 1