Beschluss:

 

  1. Gemäß § 94 Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2022.

 

  1. Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 9.482,05 EUR werden gemäß § 82 Abs. 1 GO genehmigt.

Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0