Die Rahmenbedingungen sind der vorliegenden Präsentation zum Pilotprojekt im Ländlichen Raum zu entnehmen. Die Mindestlaufzeit beträgt 3 Jahre und die Förderungen von Land u. Kreis können noch abgerufen werden. Die Kosten für die Fahrradstation fallen einmalig an. Durch ein Serviceteam des Anbieters werden die Fahrradstationen u. die Fahrräder, die nur an den Stationen nach Gebrauch abgestellt werden können, regelmäßig kontrolliert.

Die vorgesehene Fläche für die Fahrradstation ist an der Bushaltestelle an der Schönberger Straße.

 


Stimmberechtigte: 9

 

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 0

Befangen: 0